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Krankenhaustagegeld

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Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld ist nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Versicherte können es in unterschiedlicher Höhe vereinbaren. Aber auch gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, über eine stationäre Krankenzusatzversicherung hier Leistungen zu erhalten.

Das Krankenhaustagegeld macht vor allem Sinn, wenn für Sie durch den eigenen Arbeitsausfall bestimmte zusätzliche Kosten entstehen oder Einnahmen verloren geht. Das ist beispielsweise bei Selbstständigen der Fall oder bei Familien. Als Familie benötigen Sie zum Beispiel eventuell eine Aufsicht für Ihre kleinen Kinder.

Das Krankenhaustagegeld wird dabei in vereinbarter Höhe nur bezahlt, wenn ein Krankenhausaufenthalt ansteht. Umfassender ist hier das Krankentagegeld. Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie die Leistungen und Preise vergleichen.