Betriebliche Altersvorsorge
Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge!
Betriebliche Altersversorgung ist für Arbeitgeber Pflicht
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Beschäftigten auf Wunsch eine betriebliche Altersversorgung anbieten. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass Sie einen Teil seines Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen - bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ob Sie sich finanziell beteiligen, entscheiden Sie selbst
Ob Sie sich finanziell an der betrieblichen Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter beteiligen, entscheiden Sie als Arbeitgeber selbst. Viele Unternehmen übernehmen freiwillig einen Teil der betrieblichen Altersvorsorgebeiträge. In einigen Branchen haben sich die Arbeitgeber auch im Tarifvertrag verpflichtet, ihre Beschäftigten bei der betrieblichen Altersversorgung mit bestimmten Beträgen zu unterstützen.
Sparen Sie Steuern mit der betrieblichen Altersversorgung
Ihre finanziellen Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung Ihrer Beschäftigten können Sie als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen. Auch für kleinere Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung problemlos: Bei Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler ist der Verwaltungsaufwand minimal.