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Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge!
Eine betriebliche Altersvorsorge muß jedes Unternehmen seinen Mitarbeitern anbieten. Für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge meist eine sehr sinnvolle Form der Altersvorsorge.

ArbeitgeberBetriebliche Altersversorgung ist für Arbeitgeber Pflicht

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Beschäftigten auf Wunsch eine betriebliche Altersversorgung anbieten. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass Sie einen Teil seines Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen - bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ob Sie sich finanziell beteiligen, entscheiden Sie selbst

Ob Sie sich finanziell an der betrieblichen Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter beteiligen, entscheiden Sie als Arbeitgeber selbst. Viele Unternehmen übernehmen freiwillig einen Teil der betrieblichen Altersvorsorgebeiträge. In einigen Branchen haben sich die Arbeitgeber auch im Tarifvertrag verpflichtet, ihre Beschäftigten bei der betrieblichen Altersversorgung mit bestimmten Beträgen zu unterstützen.

Sparen Sie Steuern mit der betrieblichen Altersversorgung

Ihre finanziellen Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung Ihrer Beschäftigten können Sie als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen. Auch für kleinere Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung problemlos: Bei Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler ist der Verwaltungsaufwand minimal.

Die Durchführungswege

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, hat der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersvorsorge die Möglichkeit einen oder mehrere Durchführungswege zu bestimmen. Es handelt sich dabei um die Direktversicherung, die Pensionskasse, den Pensionsfonds sowie die Unterstützungskasse.

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