Betriebliche Altersvorsorge
Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge!
Ihr Recht auf betriebliche Altersversorgung
Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Gehalts in Ihre betriebliche Altersversorgung einzahlt - bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie genießen hohe steuerliche Vorteile, je nach Modell bekommen Sie sogar staatliche Zuschüsse.
Arbeitgeber zahlt Zuschüsse freiwillig oder nach Tarifvertag
Ob er sich finanziell an Ihrer betrieblichen Altersversorgung beteiligt, entscheidet Ihr Arbeitgeber selbst. Viele Unternehmen übernehmen freiwillig einen Teil der betrieblichen Altersvorsorgebeiträge. In einigen Branchen sind die Arbeitgeber nach Tarifvertrag verpflichtet, ihre Beschäftigten bei der betrieblichen Altersversorgung mit bestimmten Beträgen zu unterstützen.
Direktversicherung passt auch für kleine Betriebe
Falls Ihr Arbeitgeber keinen anderen Durchführungsweg anbietet, können Sie verlangen, dass ein Teil Ihres Gehalts in eine „Direktversicherung“ eingezahlt wird. Das kann eine private Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung sein, auf Wunsch auch mit Unfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz. Vater Staat fördert je nach Modell sogar mit kräftigen Riester-Zuschüssen.