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Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge!
Eine betriebliche Altersvorsorge muß jedes Unternehmen seinen Mitarbeitern anbieten. Für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge meist eine sehr sinnvolle Form der Altersvorsorge.

Unterstützungskasse

Unterstützungskasse Unterstützungskassen sind selbstständig und sicher

Unterstützungskassen sind selbstständige Vorsorgevereine, Träger sind ein oder mehrere Unternehmen. Die Beiträge führt der Arbeitgeber ab – finanziert entweder von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung aus den Bruttogehältern der Arbeitnehmer. Das Vorsorgekapital wird häufig beim Trägerunternehmen investiert.

Beiträge zur Unterstützungskasse sind gesetzlich geschützt

Die Beiträge zur Unterstützungskasse sind sicher angelegt. Bei Insolvenz des Arbeitgebers springt der „Pensions-Sicherungs-Verein“ ein - eine Schutzeinrichtung, bei der das Vorsorgekapital pflichtversichert ist.

Wichtig: Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie das in der Unterstützungskasse angesparte Vorsorgekapital nur mitnehmen, wenn der neue Arbeitgeber Mitglied derselben Kasse ist oder dort Mitglied wird.

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