Betriebliche Altersvorsorge
Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge!Unterstützungskasse
Unterstützungskassen sind selbstständig und sicher
Unterstützungskassen sind selbstständige Vorsorgevereine, Träger sind ein oder mehrere Unternehmen. Die Beiträge führt der Arbeitgeber ab – finanziert entweder von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung aus den Bruttogehältern der Arbeitnehmer. Das Vorsorgekapital wird häufig beim Trägerunternehmen investiert.
Beiträge zur Unterstützungskasse sind gesetzlich geschützt
Die Beiträge zur Unterstützungskasse sind sicher angelegt. Bei Insolvenz des Arbeitgebers springt der „Pensions-Sicherungs-Verein“ ein - eine Schutzeinrichtung, bei der das Vorsorgekapital pflichtversichert ist.
Wichtig: Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie das in der Unterstützungskasse angesparte Vorsorgekapital nur mitnehmen, wenn der neue Arbeitgeber Mitglied derselben Kasse ist oder dort Mitglied wird.