- Abhanden kommen
- Ableitungsrohre
- Absturz eines Luftfahrzeuges
- Allmählichkeitsschaden
- Anlagen der Warmwasserversorgung
- Anpassung der Versicherungssumme / Haftung
- Anprall eines Flugkörpers
- Antennen
- Antragsfragen
- Anzeige des Versicherungsfalles
- Aquarien
- Aufräumungskosten
- Auskunftspflicht
- Ausschlüsse
- Auszahlung der Entschädigung
- BAFin
- Balkone
- Bauartklasse
- Baupreisindex
- Beitragsberechnung
- Bestimmungsgemäßer Herd
- Bestimmungswidriger Wasseraustritt
- Betriebsschaden
- Bewegungskosten
- Blitzschlag
- Brand
- Bruchschaden
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Dampfheizung
- Einwirkungsschaden
- Elementarschäden
- Entschädigung
- Explosion
- Fahrlässig
- Ferienhaus
- Fertighausgruppe
- Feuer
- Feuer-Rohbauversicherung
- Feuerwehr
- Flugkörper
- Folgeschaden
- Frost
- Garagen
- Gebäude
- Gebäudebestandteile
- Gebäudeverglasung
- Gebühren
- Gebündelte Versicherung
- Gefahrerhöhung
- Gemeiner Wert
- Gemeinschaftsantennen
- Geräteschuppen
- Gewerblich genutzte Räume
- Glasversicherung
- Gleitende Neuwertversicherung
- Gleitender Neuwertfaktor
- Grobe Fahrlässigkeit
- Grundstücksbestandteile
- Grundwasser
- Hagel
- Hochwasser
- Hotelkosten
- Hypothek
- Implosion
- Innere Unruhen
- Keller
- Kernenergie
- Klimapumpen
- Kombinierte Versicherung
- Krieg
- Kurzschluss
- Kurzschlussschäden
- Lawinen
- Leistungen der Feuerwehr
- Leistungsfreiheit
- Leitungswasser
- Loggien
- Markisen
- Mehrkosten Behördliche Auflagen
- Mehrkosten Preissteigerungen
- Mietereinbauten
- Mietverlustversicherung
- Mittelbare Schäden
- Neuwert
- Neuwertversicherung
- Nutzfeuerschäden
- Nutzung des Gebäudes
- Nutzwärmeschäden
- Obliegenheiten
- Parabolantennen
- Planschwasser
- Rabatte
- Realkredit
- Reinigungswasser
- Reparaturkosten
- Repräsentant
- Restwert
- Risikozuschläge
- Rohbau
- Rohrbruch
- Rohrsystem
- Rückstau
- Rußschäden
- Schadenabwendungskosten
- Schadenanzeige
- Schadenfall
- Schadenminderungskosten
- Schneedruck / -last
- Schutzkosten
- Schwamm
- Sengschaden
- Sicherheitsvorschriften
- Solarheizungsanlagen
- Sonnenkollektoren
- Sonstige Grundstücksbestandteile
- Sprinkleranlagen
- Sturm
- Sturmflut
- Summenermittlungsbogen
- Tapeten
- Tariflohnindex
- Tarifzonen
- Teppichboden
- Überschwemmung
- Überspannung
- Unbemannte Flugkörper
- Unmittelbare Schäden
- Unterversicherung
- Unterversicherungsverzicht
- Veräußerung
- Verbundene Wohngebäude-Versicherung
- Versicherte Gefahren
- Versicherte Kosten
- Versicherte Sachen
- Versicherungsfall
- Versicherungssteuer
- Versicherungssumme
- Versicherungssumme 1914
- VGB
- Vorvertragliche Anzeigepflicht
- Wärmepumpenheizungsanlagen
- Warmwasserheizung
- Wasserdampf
- Wertminderung
- Wiederherstellungsklausel
- Wohngebäude-Versicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Zeitwert
- Zubehör
Aufräumungskosten
Nicht nur der Ersatz bzw. die Reparatur versicherter Sachen werden über die Wohngebäude-Versicherung ersetzt. Der Wohngebäudeversicherer leistet auch Ersatz für Aufräumungskosten nach einem Schadenfall. Diese Aufräumungskosten beziehen sich aber nur auf versicherte Sachen.
Beispiel 1:
Durch einen Sturm wird ein Baum im Garten umgeworfen. Der Baum reißt beim Sturz einen Balkon ein. Die Kosten für den Abtransport des Balkonschutts sind versichert, die Kosten für das Zersägen und Beseitigen des Baumes allerdings nicht (ggf. auf Grund besonderer Vereinbarung versicherbar). Dies liegt daran, dass der Baum nicht zu den versicherten Sachen gehört.
Analog zu 1 das Beispiel 2:
Wenn durch Löschwasser bei einem Gebäudebrand der Boden als auch der Gebäudeschutt verseucht werden, trägt der Versicherer nur die Kosten für die Entsorgung des Gebäudeschutts. Die Entsorgung des Bodens kann ggf. auf Grund besonderer Vereinbarung mitversichert werden.
Beispiel 1:
Durch einen Sturm wird ein Baum im Garten umgeworfen. Der Baum reißt beim Sturz einen Balkon ein. Die Kosten für den Abtransport des Balkonschutts sind versichert, die Kosten für das Zersägen und Beseitigen des Baumes allerdings nicht (ggf. auf Grund besonderer Vereinbarung versicherbar). Dies liegt daran, dass der Baum nicht zu den versicherten Sachen gehört.
Analog zu 1 das Beispiel 2:
Wenn durch Löschwasser bei einem Gebäudebrand der Boden als auch der Gebäudeschutt verseucht werden, trägt der Versicherer nur die Kosten für die Entsorgung des Gebäudeschutts. Die Entsorgung des Bodens kann ggf. auf Grund besonderer Vereinbarung mitversichert werden.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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