- Abhanden kommen
- Ableitungsrohre
- Absturz eines Luftfahrzeuges
- Allmählichkeitsschaden
- Anlagen der Warmwasserversorgung
- Anpassung der Versicherungssumme / Haftung
- Anprall eines Flugkörpers
- Antennen
- Antragsfragen
- Anzeige des Versicherungsfalles
- Aquarien
- Aufräumungskosten
- Auskunftspflicht
- Ausschlüsse
- Auszahlung der Entschädigung
- BAFin
- Balkone
- Bauartklasse
- Baupreisindex
- Beitragsberechnung
- Bestimmungsgemäßer Herd
- Bestimmungswidriger Wasseraustritt
- Betriebsschaden
- Bewegungskosten
- Blitzschlag
- Brand
- Bruchschaden
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Dampfheizung
- Einwirkungsschaden
- Elementarschäden
- Entschädigung
- Explosion
- Fahrlässig
- Ferienhaus
- Fertighausgruppe
- Feuer
- Feuer-Rohbauversicherung
- Feuerwehr
- Flugkörper
- Folgeschaden
- Frost
- Garagen
- Gebäude
- Gebäudebestandteile
- Gebäudeverglasung
- Gebühren
- Gebündelte Versicherung
- Gefahrerhöhung
- Gemeiner Wert
- Gemeinschaftsantennen
- Geräteschuppen
- Gewerblich genutzte Räume
- Glasversicherung
- Gleitende Neuwertversicherung
- Gleitender Neuwertfaktor
- Grobe Fahrlässigkeit
- Grundstücksbestandteile
- Grundwasser
- Hagel
- Hochwasser
- Hotelkosten
- Hypothek
- Implosion
- Innere Unruhen
- Keller
- Kernenergie
- Klimapumpen
- Kombinierte Versicherung
- Krieg
- Kurzschluss
- Kurzschlussschäden
- Lawinen
- Leistungen der Feuerwehr
- Leistungsfreiheit
- Leitungswasser
- Loggien
- Markisen
- Mehrkosten Behördliche Auflagen
- Mehrkosten Preissteigerungen
- Mietereinbauten
- Mietverlustversicherung
- Mittelbare Schäden
- Neuwert
- Neuwertversicherung
- Nutzfeuerschäden
- Nutzung des Gebäudes
- Nutzwärmeschäden
- Obliegenheiten
- Parabolantennen
- Planschwasser
- Rabatte
- Realkredit
- Reinigungswasser
- Reparaturkosten
- Repräsentant
- Restwert
- Risikozuschläge
- Rohbau
- Rohrbruch
- Rohrsystem
- Rückstau
- Rußschäden
- Schadenabwendungskosten
- Schadenanzeige
- Schadenfall
- Schadenminderungskosten
- Schneedruck / -last
- Schutzkosten
- Schwamm
- Sengschaden
- Sicherheitsvorschriften
- Solarheizungsanlagen
- Sonnenkollektoren
- Sonstige Grundstücksbestandteile
- Sprinkleranlagen
- Sturm
- Sturmflut
- Summenermittlungsbogen
- Tapeten
- Tariflohnindex
- Tarifzonen
- Teppichboden
- Überschwemmung
- Überspannung
- Unbemannte Flugkörper
- Unmittelbare Schäden
- Unterversicherung
- Unterversicherungsverzicht
- Veräußerung
- Verbundene Wohngebäude-Versicherung
- Versicherte Gefahren
- Versicherte Kosten
- Versicherte Sachen
- Versicherungsfall
- Versicherungssteuer
- Versicherungssumme
- Versicherungssumme 1914
- VGB
- Vorvertragliche Anzeigepflicht
- Wärmepumpenheizungsanlagen
- Warmwasserheizung
- Wasserdampf
- Wertminderung
- Wiederherstellungsklausel
- Wohngebäude-Versicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Zeitwert
- Zubehör
Brand
Der Versicherungsumfang der Wohngebäude-Versicherung zu der Gefahr Brand wird im § 5 VGB 2001 beschrieben.
Die versicherungsrelevante Definition von "Feuer" nach § 5 Nr. 1 VGB 2001 lautet:
"Ein Feuer ist ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung (Flamme, Glut, Funken). Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Unter bestimmungsgemäßen Herden bezeichnet man z. B. Öfen aller Art, Kamine, Kerzenflammen, Feuerzeuge, Zigarettenglut etc. Unter den Versicherungsschutz Brand fällt das Verbrennen oder Anbrennen, Verrußen, Versengen durch
Funkenflug eines Schadenfeuers, Verformung von Sachen, Rauchschäden (Tapete, Deckenpaneele), also alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden eines Feuers."
Die versicherungsrelevante Definition von "Feuer" nach § 5 Nr. 1 VGB 2001 lautet:
"Ein Feuer ist ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung (Flamme, Glut, Funken). Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Feuer ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Unter bestimmungsgemäßen Herden bezeichnet man z. B. Öfen aller Art, Kamine, Kerzenflammen, Feuerzeuge, Zigarettenglut etc. Unter den Versicherungsschutz Brand fällt das Verbrennen oder Anbrennen, Verrußen, Versengen durch
Funkenflug eines Schadenfeuers, Verformung von Sachen, Rauchschäden (Tapete, Deckenpaneele), also alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden eines Feuers."
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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