Versicherungen vergleichen und sparen

Einwirkungsschaden

Unter Einwirkungsschäden versteht man in der Sachversicherung Schäden, die durch die unmittelbare oder auch: direkte Einwirkung einer versicherten Gefahr entstanden sind.
Beispiel:
Ein mächtiger Sturm beschädigt unmittelbar den hohen Schornstein der Zaubererschule Hogwarts.

Fazit: Ein Einwirkungsschaden ist also das Gegenteil eines Folgeschadens.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.

Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.