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Ferienhaus

Nicht ständig bewohnte Ferien-, Jagd- und Wochenendhäuser in unbewohnten Gebieten stellen wegen des erhöhten Feuerrisikos für die Wohngebäude-Versicherung ein besonderes Gefahrenmerkmal dar und erfordern einen Tarifzuschlag, beziehungsweise fallen unter die besonderen Annahmevorschriften.
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