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- Ableitungsrohre
- Absturz eines Luftfahrzeuges
- Allmählichkeitsschaden
- Anlagen der Warmwasserversorgung
- Anpassung der Versicherungssumme / Haftung
- Anprall eines Flugkörpers
- Antennen
- Antragsfragen
- Anzeige des Versicherungsfalles
- Aquarien
- Aufräumungskosten
- Auskunftspflicht
- Ausschlüsse
- Auszahlung der Entschädigung
- BAFin
- Balkone
- Bauartklasse
- Baupreisindex
- Beitragsberechnung
- Bestimmungsgemäßer Herd
- Bestimmungswidriger Wasseraustritt
- Betriebsschaden
- Bewegungskosten
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- Brand
- Bruchschaden
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
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- Elementarschäden
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- Fahrlässig
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- Feuer-Rohbauversicherung
- Feuerwehr
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- Wohngebäude-Versicherung
- Wohngebäudeversicherung
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- Zubehör
Fertighausgruppe
Die Bauweise von Gebäuden hat einen entscheidenden Einfluss auf die Risikoeinschätzung der Gefahrengruppe "Feuer" und damit auch auf die Prämienberechnung.
Bei konventioneller Bauweise unterscheidet man 5 Bauartklassen (kurz: BA-Klassen). Dabei richtet sich die Einstufung der Gebäude nach der Art der Außenwände und der Art der Dacheindeckung. Des Weiteren gibt es drei Fertighausgruppen.
Eine Reihe von Wohngebäude-Versicherern unterteilt nicht mehr explizit zwischen Bauartklassen und Fertighausgruppen. Hier gelten für die Bauartklassen I und II die gleichen Grundprämiensätze für Feuer wie für die Fertighausgruppen I und II. Das bedeutet: Für die Ermittlung des Feuerrisikos wird lediglich nach dem Material der Außenwände sowie der Dacheindeckung gefragt.
Eine höhere Prämie wird nur dann berechnet, wenn das zu versichernde Gebäude Außenwände aus Holz und/oder ein Dach aus Holz, Ried, Schilf oder Stroh (Weichdach) hat.
Bei konventioneller Bauweise unterscheidet man 5 Bauartklassen (kurz: BA-Klassen). Dabei richtet sich die Einstufung der Gebäude nach der Art der Außenwände und der Art der Dacheindeckung. Des Weiteren gibt es drei Fertighausgruppen.
Eine Reihe von Wohngebäude-Versicherern unterteilt nicht mehr explizit zwischen Bauartklassen und Fertighausgruppen. Hier gelten für die Bauartklassen I und II die gleichen Grundprämiensätze für Feuer wie für die Fertighausgruppen I und II. Das bedeutet: Für die Ermittlung des Feuerrisikos wird lediglich nach dem Material der Außenwände sowie der Dacheindeckung gefragt.
Eine höhere Prämie wird nur dann berechnet, wenn das zu versichernde Gebäude Außenwände aus Holz und/oder ein Dach aus Holz, Ried, Schilf oder Stroh (Weichdach) hat.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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