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Frost

Mitversichert sind nach § 7 Nr. 2 VGB 2001 auch Frostschäden an Leitungswasser führenden Installationen (z. B. Toilettenbecken), der Warmwasserversorgung und Dampfheizung sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren.
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