- Abhanden kommen
- Ableitungsrohre
- Absturz eines Luftfahrzeuges
- Allmählichkeitsschaden
- Anlagen der Warmwasserversorgung
- Anpassung der Versicherungssumme / Haftung
- Anprall eines Flugkörpers
- Antennen
- Antragsfragen
- Anzeige des Versicherungsfalles
- Aquarien
- Aufräumungskosten
- Auskunftspflicht
- Ausschlüsse
- Auszahlung der Entschädigung
- BAFin
- Balkone
- Bauartklasse
- Baupreisindex
- Beitragsberechnung
- Bestimmungsgemäßer Herd
- Bestimmungswidriger Wasseraustritt
- Betriebsschaden
- Bewegungskosten
- Blitzschlag
- Brand
- Bruchschaden
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Dampfheizung
- Einwirkungsschaden
- Elementarschäden
- Entschädigung
- Explosion
- Fahrlässig
- Ferienhaus
- Fertighausgruppe
- Feuer
- Feuer-Rohbauversicherung
- Feuerwehr
- Flugkörper
- Folgeschaden
- Frost
- Garagen
- Gebäude
- Gebäudebestandteile
- Gebäudeverglasung
- Gebühren
- Gebündelte Versicherung
- Gefahrerhöhung
- Gemeiner Wert
- Gemeinschaftsantennen
- Geräteschuppen
- Gewerblich genutzte Räume
- Glasversicherung
- Gleitende Neuwertversicherung
- Gleitender Neuwertfaktor
- Grobe Fahrlässigkeit
- Grundstücksbestandteile
- Grundwasser
- Hagel
- Hochwasser
- Hotelkosten
- Hypothek
- Implosion
- Innere Unruhen
- Keller
- Kernenergie
- Klimapumpen
- Kombinierte Versicherung
- Krieg
- Kurzschluss
- Kurzschlussschäden
- Lawinen
- Leistungen der Feuerwehr
- Leistungsfreiheit
- Leitungswasser
- Loggien
- Markisen
- Mehrkosten Behördliche Auflagen
- Mehrkosten Preissteigerungen
- Mietereinbauten
- Mietverlustversicherung
- Mittelbare Schäden
- Neuwert
- Neuwertversicherung
- Nutzfeuerschäden
- Nutzung des Gebäudes
- Nutzwärmeschäden
- Obliegenheiten
- Parabolantennen
- Planschwasser
- Rabatte
- Realkredit
- Reinigungswasser
- Reparaturkosten
- Repräsentant
- Restwert
- Risikozuschläge
- Rohbau
- Rohrbruch
- Rohrsystem
- Rückstau
- Rußschäden
- Schadenabwendungskosten
- Schadenanzeige
- Schadenfall
- Schadenminderungskosten
- Schneedruck / -last
- Schutzkosten
- Schwamm
- Sengschaden
- Sicherheitsvorschriften
- Solarheizungsanlagen
- Sonnenkollektoren
- Sonstige Grundstücksbestandteile
- Sprinkleranlagen
- Sturm
- Sturmflut
- Summenermittlungsbogen
- Tapeten
- Tariflohnindex
- Tarifzonen
- Teppichboden
- Überschwemmung
- Überspannung
- Unbemannte Flugkörper
- Unmittelbare Schäden
- Unterversicherung
- Unterversicherungsverzicht
- Veräußerung
- Verbundene Wohngebäude-Versicherung
- Versicherte Gefahren
- Versicherte Kosten
- Versicherte Sachen
- Versicherungsfall
- Versicherungssteuer
- Versicherungssumme
- Versicherungssumme 1914
- VGB
- Vorvertragliche Anzeigepflicht
- Wärmepumpenheizungsanlagen
- Warmwasserheizung
- Wasserdampf
- Wertminderung
- Wiederherstellungsklausel
- Wohngebäude-Versicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Zeitwert
- Zubehör
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind zur Erstellung des Gebäudes eingefügte Sachen. Würde man diese vom Gebäude trennen wollen, würden sie entweder zerstört oder in ihrem eigentlichen Wesen verändert.
Weitestgehend zählen zu "Gebäudebestandteilen" jene Bestandteile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind und dazu dienen, dauerhaft gemeinsam mit dem Gebäude genutzt zu werden. Dies sind beispielsweise Türen, Fenster, Decken- und Wandvertäfelungen, Tapeten und Einbaumöbel.
Wichtig: Für die Haftung im Schadenfall ist entscheidend, wer die Gebäudebestandteile beschafft hat. Wenn ein Mieter Gebäudebestandteile auf eigene Kosten und mit entsprechender Gefahrtragung in ein Gebäude einbringt, so sind diese nicht mehr Bestandteil der Wohngebäude-Versicherung, sondern der Hausrat-Versicherung des Mieters.
Weitestgehend zählen zu "Gebäudebestandteilen" jene Bestandteile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind und dazu dienen, dauerhaft gemeinsam mit dem Gebäude genutzt zu werden. Dies sind beispielsweise Türen, Fenster, Decken- und Wandvertäfelungen, Tapeten und Einbaumöbel.
Wichtig: Für die Haftung im Schadenfall ist entscheidend, wer die Gebäudebestandteile beschafft hat. Wenn ein Mieter Gebäudebestandteile auf eigene Kosten und mit entsprechender Gefahrtragung in ein Gebäude einbringt, so sind diese nicht mehr Bestandteil der Wohngebäude-Versicherung, sondern der Hausrat-Versicherung des Mieters.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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