Gebäudeversicherung
Schützen Sie Haus und Hof vor den Launen der Natur!- Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
- Warum sind einige Beiträge so günstig?
- Was kann mit einer Gebäudeversicherung alles versichert werden?
- Gegen welche Risiken schützt die Wohngebäudeversicherung?
- Was kann in der Gebäudeversicherung nicht versichert werden?
- Was zahlt die Gebäudeversicherung im Schadensfall?
- Was bedeutet Unterversicherung und Unterversicherungsverzicht?
- Wie kann die richtige Versicherungssumme ermittelt werden?
- Wonach richtet sich die Höhe des Beitrages?
- Welche zusätzlichen Einschlüße sind bei der Gebäudeversicherung sinnvoll?
- Was ist nach einem Schadensfall zu beachten?
- Wie kann ich meinen bestehenden Vertrag kündigen?
- Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich mein Haus verkaufe?
- Ich habe ein Haus gekauft. Geht die Versicherung des Verkäufers auf mich über?
Über uns
Grundlagen
Leistungsumfang
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1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
In erster Linie Ihr Internetmakler, der nicht nur passiver Vermittler, sondern auch Ansprechpartner für Sie ist. Das sind die Mitarbeiter der Transparent Maklerservice GmbH, die Ihren Antrag prüfen und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft weiterleiten, die Ihre Fragen beantworten und mögliche Schadensfälle bearbeiten. Unsere Kontaktdaten:
Transparent Maklerservice GmbH
10997 Berlin
Schlesische Str. 27
Fon: +49 30 3198619-60
Fax: +49 30 3198619-11
mail:
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Fax: +49 30 3198619-11
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2. Warum sind einige Beiträge so günstig?
Im Vergleich zum normalen Versicherungsvertreter, Mehrfachagenten oder Versicherungsmakler sind wir als Internetmakler an keiner Versicherungsgesellschaft gebunden, was uns ermöglicht, frei und unabhängig für jede Versicherungssparte ständig den jeweils günstigsten Anbieter auf dem Markt für Sie herauszufiltern. Hinzu kommt, dass wir mit Hilfe unserer modernen Internettechnik sowohl im Versicherungs- und Tarifvergleich als auch in der Datenverarbeitung äußerst kostengünstig arbeiten. Das ermöglicht uns eine relativ hohe Anzahl an Verträgen den Versicherungsgesellschaften zu vermitteln, die uns dafür wiederum oftmals Sonderrabatte gewähren, die wir gern an unsere User weitergeben.
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3. Was kann mit einer Gebäudeversicherung alles versichert werden?
Versichert ist das Gebäude, aber auch Garagen und andere Nebengebäude (z.B. Schuppen) auf dem Grundstück, die im Versicherungsschein genau zu bezeichnen sind. Darüber hinaus sind auch alle Gegenstände versichert, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Das sind z.B. Einbauschränke, Küchen und Heizungen, soweit diese nicht von einem Mieter eingebaut worden sind. Auch Zubehör, das der Instandhaltung oder der Wohnnutzung dient, gilt ebenfalls als mitversichert. Außen am Gebäude angebrachte Antennen, Markisen, Schilder, Überdachungen sind in der Regel ebenfalls im Versicherungsschutz eingeschlossen
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4. Gegen welche Risiken schützt die Wohngebäudeversicherung?
Feuer (Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von bemannten Flugkörpern), Leitungswasser (Schäden aus Wasserleitungsbruch, Frostbruch) und Sturm/Hagel ( entstandene Schäden über Windstärke 8) sind die wichtigsten versicherbaren Risiken in der Gebäudeversicherung. Darüber hinaus können Überspannungsschäden (Induktionsschäden) in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Auch Risiken aus Elementarschäden (Erdrutsch, Erdbeben, Überschwemmung, Schneedruck und Lawinen) sind unter bestimmten Bedingungen zusätzlich versicherbar.
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5. Was kann in der Gebäudeversicherung nicht versichert werden?
Grundsätzlich sind alle Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zurückzuführen sind nicht versichert. So gilt als grob fahrlässig, wenn Sie verreisen und die Fenster nicht ordentlich schließen oder wer im Winter sein Haus nicht beheizt und dadurch die Rohre einfrieren. Nicht versicherbar sind Schäden durch Kernenergie, Kriegsereignisse oder innere Unruhen. Schäden infolge von Erdbeben, Grundwasser, Überschwemmungen, witterungsbedingter Rückstau aus der Kanalisation oder Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch sind in der Regel auch nicht versichert. Allerdings können Schäden dieser Art in Form der Elementarversicherung gegen Zuschlag bei den meisten Gebäudeversicherern zusätzlich versichert werden.
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6. Was zahlt die Gebäudeversicherung im Schadensfall?
Entsprechend der im Vertrag eingeschlossenen Risiken zahlt die Gebäudeversicherung im Schadensfall die entstandenen Reparaturkosten am beschädigten Gebäude oder auch den aktuellen Neubauwert, wenn das Gebäude total zerstört wurde. Gleichzeitig können auch Abbruch- und Aufräumkosten oder Bewegungs- und Schutzkosten gezahlt werden. Der Versicherer ersetzt auch den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalles berechtigt sind, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern. Keine Zahlung erfolgt z.B. an die Feuerwehr.
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7. Was bedeutet Unterversicherung und Unterversicherungsverzicht?
Zunächst bedeutet Unterversicherung, dass die Versicherungssumme im Versicherungsvertrag unter dem Wert des Gebäudes liegt. Das kann im Schadensfall für den Hausbesitzer verheerende Folgen haben, denn der Versicherer wird dann die Schäden entsprechend dem Grad der Unterversicherung nur anteilig auszahlen. Um dies zu vermeiden, sollte beim Abschluss einer Gebäudeversicherung der Wert des Gebäudes auf der Grundlage der gleitenden Neuwertversicherung ermittelt werden. In diesem Fall gewährt der Versicherer den Unterversicherungsverzicht.
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8. Wie kann die richtige Versicherungssumme ermittelt werden?
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, empfiehlt es sich fast immer ein Gebäude auf der Grundlage der gleitenden Neuwertversicherung abzuschließen. Sie allein garantiert, dass die Versicherungssumme immer dem aktuellen Wert des Wohngebäudes entspricht und der Hausbesitzer im Schadensfall auch den Geldbetrag von der Versicherung erhält, der notwendig ist, um das Haus wieder komplett zu den aktuellen Baupreisen neu aufzubauen. Daher ist es sehr wichtig, dass bei Abschluß des Vertrages die Herstellungskosten des Hauses genau ermittelt werden. Zur Ermittlung der korrekten Versicherungssumme dienen dem Versicherer drei Methoden: 1. die Wertermittlung nach Größe und Ausstattung des Gebäudes. Hierbei ist ein Wertermittlungsbogen auszufüllen, wobei je nach Ausstattung Zu- oder Abschläge berechnet werden können. 2. die Wertschätzung durch einen Gutachter. 3. Umrechnung des Gebäudeneuwertes durch den aktuellen Baupreis des Hauses. Wird die Versicherungssumme nach einer dieser Methoden berechnet, gewährt der Versicherer den Unterversicherungsverzicht, d.h. im Falle eines Schadens werden die Schäden ohne Abzüge bis zur maximalen Deckungssumme ausgezahlt. Daher ist die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme von grundlegender Bedeutung.
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9. Wonach richtet sich die Höhe des Beitrages?
Die Beitragshöhe in der Gebäudeversicherung resultiert in erster Linie aus dem vereinbarten Leistungsumfang, dem aktuellen Wiederaufbauwert des Gebäudes sowie aus der entsprechenden Bauweise (Bauart). Dabei sind Massivbauhäuser mit Hartdach (Bauartklasse 1+2) am günstigsten zu versichern. Teurer werden die Beiträge dann für Häuser in Leichtbauweise, aus Holz, Lehm oder mit Reetdach (Bauartklasse 3+4), weil diese Gebäude für den Versicherer auch ein höheres Risiko darstellen. Ebenfalls Einfluss auf die Höhe des Beitrages können je nach Region auch die Leitungswasserhärte sowie die Sturmhäufigkeit und die damit verbundenen Risiken haben.
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10. Welche zusätzlichen Einschlüße sind bei der Gebäudeversicherung sinnvoll?
Wenn Sie über teure (fest eingebaute) Elektronik im Haus verfügen (Heizungssystem, sanitäre Anlagen etc.) kann es durchaus sinnvoll sein den Überspannungsschaden angemessen in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen. Normale Elektrogeräte wie Fernsehapparat, Stereoanlage, Waschmaschine usw. sind in der Regel Bestandteil der Hausratversicherung. Auch der Einschluss von Elementarrisiken, wie Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Überschwemmung, Schneedruck auf den Dächern sowie Lawinen können sehr sinnvoll sein. Allerdings ist der Einschluss dieser Risiken in diesbezüglich oftmals betroffenen Regionen schwer möglich. 10 schadensfreie Jahre sind in jedem Fall Bedingung für den Vertragsabschluss.
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11. Was ist nach einem Schadensfall zu beachten?
Die erst Pflicht besteht immer darin, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sichern Sie daher den Schadensort ab. Rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr und benachrichtigen unverzüglich den Versicherer. Den Haupthahn bei Leitungswasserschäden sofort sperren. Verschließen Sie bei Sturm oder Hagel schnellstmöglich entstandene Öffnungen. Lassen Sie zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur durch einen Fachmann auftauen.
Heben Sie beschädigte Sachen als Beweismaterial auf und fotografieren Sie die von Schäden betroffenen Gebäudeteile.
Geben Sie Ihrem Versicherer alle nötigen Informationen, um Ursache und Höhe des Schadens festzustellen.
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12. Wie kann ich meinen bestehenden Vertrag kündigen?
Es gibt generell zwei Formen der Kündigung, die ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit und die außerordentliche Kündigungen aus besonderem Anlass wie Beitragserhöhung oder Schadensfall.
Grundsätzlich kann ein Versicherungsvertrag durch eine ordentlichen Kündigung beendet werden. Dabei muss die Kündigung dem Versicherer spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf vorliegen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Ausgenommen von der üblichen Kündigungsfrist sind allerdings Mehrjahresverträge. So kann ein Fünfjahresvertrag erst zum Ablauf des fünften Jahres gekündigt werden. Auch hier bleibt aber die Frist von drei Monaten bestehen. Wird nicht oder zu spät gekündigt, verlängern sich die Verträge um ein Jahr.
Das außerordentliche Kündigungsrecht liegt vor, sobald ein versicherter Schaden eingetreten ist. Nach der Regulierung des Schadens können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats entweder fristlos oder aber zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Erhöht sich der Versicherungsbeitrag ohne ein Zuwachs an Leistung, besteht ebenfalls ein außerordentliche Kündigungsrecht. Die Kündigung muss aber innerhalb eines Monats bei der Versicherung eingehen.
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13. Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich mein Haus verkaufe?
Der Wohngebäudevertrag geht beim Verkauf Ihres Hauses automatisch auf den neuen Eigentümer über. Informieren Sie daher nach einem Verkauf umgehend Ihre Versicherungsgesellschaft und teilen Sie Ihr Name und Anschrift des Käufers mit.
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14. Ich habe ein Haus gekauft. Geht die Versicherung des Verkäufers auf mich über?
Damit das Gebäude zu keiner Zeit ohne Versicherungsschutz besteht, geht die Versicherung des Vorbesitzers immer automatisch auf den Käufer über. Dieser hat jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht, das spätestens bis 1 Monat nach Grundbuchumschreibung wahrgenommen werden muss. Da der Versicherer aber Anspruch auf den vollen Jahresbeitrag hat, empfehlen wir Ihnen, zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen.