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Gemeiner Wert

Der "Gemeine Wert" ist der für Sie, als Versicherungsnehmer, erzielbare Verkaufspreis. Der gemeine Wert ist auch ohne besondere Vereinbarung der Versicherungswert, falls das Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet ist. Eine dauernde Entwertung liegt insbesondere vor, wenn das Gebäude für seinen Zweck nicht mehr zu verwenden ist.
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