- Abhanden kommen
- Ableitungsrohre
- Absturz eines Luftfahrzeuges
- Allmählichkeitsschaden
- Anlagen der Warmwasserversorgung
- Anpassung der Versicherungssumme / Haftung
- Anprall eines Flugkörpers
- Antennen
- Antragsfragen
- Anzeige des Versicherungsfalles
- Aquarien
- Aufräumungskosten
- Auskunftspflicht
- Ausschlüsse
- Auszahlung der Entschädigung
- BAFin
- Balkone
- Bauartklasse
- Baupreisindex
- Beitragsberechnung
- Bestimmungsgemäßer Herd
- Bestimmungswidriger Wasseraustritt
- Betriebsschaden
- Bewegungskosten
- Blitzschlag
- Brand
- Bruchschaden
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Dampfheizung
- Einwirkungsschaden
- Elementarschäden
- Entschädigung
- Explosion
- Fahrlässig
- Ferienhaus
- Fertighausgruppe
- Feuer
- Feuer-Rohbauversicherung
- Feuerwehr
- Flugkörper
- Folgeschaden
- Frost
- Garagen
- Gebäude
- Gebäudebestandteile
- Gebäudeverglasung
- Gebühren
- Gebündelte Versicherung
- Gefahrerhöhung
- Gemeiner Wert
- Gemeinschaftsantennen
- Geräteschuppen
- Gewerblich genutzte Räume
- Glasversicherung
- Gleitende Neuwertversicherung
- Gleitender Neuwertfaktor
- Grobe Fahrlässigkeit
- Grundstücksbestandteile
- Grundwasser
- Hagel
- Hochwasser
- Hotelkosten
- Hypothek
- Implosion
- Innere Unruhen
- Keller
- Kernenergie
- Klimapumpen
- Kombinierte Versicherung
- Krieg
- Kurzschluss
- Kurzschlussschäden
- Lawinen
- Leistungen der Feuerwehr
- Leistungsfreiheit
- Leitungswasser
- Loggien
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- Mehrkosten Behördliche Auflagen
- Mehrkosten Preissteigerungen
- Mietereinbauten
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- Mittelbare Schäden
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- Neuwertversicherung
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- Nutzung des Gebäudes
- Nutzwärmeschäden
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- Sonstige Grundstücksbestandteile
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- Tariflohnindex
- Tarifzonen
- Teppichboden
- Überschwemmung
- Überspannung
- Unbemannte Flugkörper
- Unmittelbare Schäden
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- Unterversicherungsverzicht
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- Versicherte Gefahren
- Versicherte Kosten
- Versicherte Sachen
- Versicherungsfall
- Versicherungssteuer
- Versicherungssumme
- Versicherungssumme 1914
- VGB
- Vorvertragliche Anzeigepflicht
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- Warmwasserheizung
- Wasserdampf
- Wertminderung
- Wiederherstellungsklausel
- Wohngebäude-Versicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Zeitwert
- Zubehör
Kurzschluss
Schäden durch Blitzschlag sind im Rahmen der § 4 Nr. 1a und § 5 Nr. 2 VGB 2001 mitversichert. Nach § 5 Nr. 8 b sind jedoch Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gerade solche Schäden sind aber häufig die Folge von Gewittern.
Entlädt sich der Blitz in der Luft oder schlägt er in ein Stromkabel ein, kann ein hoher Stromstoß in elektrische Geräte gelangen. Kommt es dann zum Brand, so ist dieser im Rahmen des § 5 VGB 2001 als Brandschaden ersatzpflichtig. Bleibt es beim reinen Überspannungsschaden, so erhält der Versicherte nur eine Entschädigung, wenn er solche Schäden gemäß Klausel 7160 in seinen Vertrag eingeschlossen hat.
Diese Klausel besagt nämlich: Abweichend von § 5 Nr. 2 b VGB 2001 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz.
Die Entschädigung ist auf 1 % der Versicherungssumme 1914 multipliziert mit dem Gleitenden Neuwertfaktor begrenzt, sie kann allerdings bei einigen Versicherern erhöht werden.
Entlädt sich der Blitz in der Luft oder schlägt er in ein Stromkabel ein, kann ein hoher Stromstoß in elektrische Geräte gelangen. Kommt es dann zum Brand, so ist dieser im Rahmen des § 5 VGB 2001 als Brandschaden ersatzpflichtig. Bleibt es beim reinen Überspannungsschaden, so erhält der Versicherte nur eine Entschädigung, wenn er solche Schäden gemäß Klausel 7160 in seinen Vertrag eingeschlossen hat.
Diese Klausel besagt nämlich: Abweichend von § 5 Nr. 2 b VGB 2001 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz.
Die Entschädigung ist auf 1 % der Versicherungssumme 1914 multipliziert mit dem Gleitenden Neuwertfaktor begrenzt, sie kann allerdings bei einigen Versicherern erhöht werden.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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