Versicherungen vergleichen und sparen

Mehrkosten Preissteigerungen

Der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls ist auch gleichzeitig der Zeitpunkt für die Feststellung der Schadenhöhe und die Berechnung der Entschädigung. Diese strenge Auslegung wird in der Wohngebäude-Versicherung (nach § 15 Nr. 2 VGB 88) aufgegeben. Es werden auch die notwendigen Mehrkosten ersetzt, die infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung entstehen.
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