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Rabatte

Rabatte auf den Beitrag zur Wohngebäudeversicherung können unter bestimmten Bedingungen gewährt werden, auf das Alter des Gebäudes (z.B. Neubaurabatt), für die Vertragsdauer (z. B. ab 5 Jahren = 10 %), für eine Selbstbeteiligung im Schadenfall (SB-Rabatt) sowie für Schadensfreiheit (Schadensfreiheitsrabatt).

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