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Gewinn

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Ein Unternehmer macht Gewinn, auch eine Kapitalanlage soll Gewinn abwerfen. Für beide Formen gilt: Möglicherweise will nun zunächst der Staat Steuern sehen. Wer deshalb seinen Gewinn sofort ausgibt, hat am Ende möglicherweise Schulden.

Gerade Existenzgründer vergessen es gerne: Der Gewinn ist eben nicht das, was am Ende netto herauskommt. Hier ist die Situation besonders unübersichtlich, denn anders als bei den Angestellten, wird die Einkommenssteuer erst nach Ablauf des Jahres fällig und nicht Monat für Monat. Als Existenzgründer sollten Sie deshalb ein Konto für die Steuerrücklagen anlegen und besonnen mit dem auf dem Konto vorhandenen Geld umgehen.

Gerade für die Steuerrücklage bieten sich kurzfristig laufende Konten an. Das Tagesgeldkonto verspricht eine gute Verzinsung bei hoher Flexibilität. Die Konditionen und Zinsen unterscheiden sich hier von Bank zu Bank, weshalb ein Vergleich etwa mit Internetrechnern Sinn macht.