Die gesetzlichen Krankenkassen bieten die Grundabsicherung im Krankheitsfall. Die Beiträge unterscheiden sich jedoch enorm! Hohe Einsparpotenziale sind möglich.
Bevor Sie sich für einen Krankenkassenwechsel entscheiden, sollten Sie sich in jedem Fall umfassend informieren und beraten lassen. Wer von der gesetzlichen Kasse zu einem privaten Anbieter wechseln möchte, sollte den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn die Private den Abschluss bestätigt. So ist ausgeschlossen, dass der Antrag auf Grund von Vorerkrankungen abgelehnt wird und der wichtige Krankenversicherungsschutz fehlt.
Wollen Sie in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, müssen Sie grundsätzlich mindestens 18 Monate bei Ihrer alten Kasse versichert sein. Dann können Sie zum Ende des übernächsten Kalendermonats die Krankenkasse kündigen. Die Kündigung wird wirksam, sobald Sie innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse mit einer Bescheinigung nachweisen können.
Ausnahme: Erhöht Ihre bisherige Krankenkasse die Beiträge, können Sie auch dann kündigen, wenn Sie noch nicht 18 Monate lang versichert sind.