Gesetzliche Krankenkassen
Die Grundabsicherung in allen Lebenslagen.Krankenkassenwechsel
Wenn Sie Ihrer bisherigen Kasse kündigen und sich bei einem neuen Anbieter versichern wollen, gilt: Sie dürfen wechseln, sobald Sie mindestens 18 Monate lang Kunde bei Ihrer bisherigen Kasse waren. Kündigen müssen Sie schriftlich und zum Ende des übernächsten Kalendermonats.
Bei Zusatzbeitrag zu einer günstigeren Kasse wechseln
Schon vor Ablauf der 18-monatigen Mindestmitgliedschaft können Sie Ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht nutzen: Falls die Kasse einen Zusatzbeitrag neu erhebt, den bestehenden Zusatzbeitrag erhöht oder eine bislang gewährte Beitragsrückzahlung kürzt, dürfen Sie schon innerhalb der 18-Monats-Frist kündigen und wechseln. Sie müssen dann innerhalb von zwei Monaten nach der Erhöhung kündigen. Nur bei speziellen Wahltarifen z.B. mit Selbstbeteiligung oder Kostenerstattung sind Sie drei Jahre gebunden.
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