Die gesetzlichen Krankenkassen bieten die Grundabsicherung im Krankheitsfall. Die Beiträge unterscheiden sich jedoch enorm! Hohe Einsparpotenziale sind möglich.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden prozentual vom Bruttolohn erhoben und steigen daher mit wachsendem Einkommen. Allerdings gilt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, die im Jahr 2006 von den bisher üblichen 3525 Euro auf bundesweit 3562,50 Euro angehoben wurde. Der Teil des Bruttolohns, der über dieser Grenze liegt, wird bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge nicht berücksichtigt.
Eine weitere Größe, die sich mit dem neuen Jahr verändert hat, ist die Versicherungspflichtgrenze. Sie legt fest, ab welchem Brutto-Einkommen Sie sich nicht mehr zwingend gesetzlich versichern müssen, sondern die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Versicherung haben. Die Versicherungspflichtgrenze liegt seit 2006 bei einem Brutto-Jahresgehalt von 47.250 Euro.