- Ablauf
- Ablehnung
- Abnutzung
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Allmählichkeitsschaden
- Aufsichtspflicht
- Aufsichtspflichtverletzung
- Außerordentliche Kündigung
- Auskunftspflicht
- BAFin
- Bauherr
- Beendigung des Versicherungsschutzes
- Beitragsanpassung
- Besitzer
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Deckung
- Deckungssumme
- Deliktsfähigkeit
- Deutscher Luftpool
- Dienstherr
- Doppelversicherung
- Eigentümer
- Erhöhung
- Erweiterung
- Fahrlässigkeit
- Familienvorstand
- Gefährdungshaftung
- Geschädigter
- Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
- Haftpflicht
- Haftpflichtversicherung
- Haftung
- Haftung des Aufsichtspflichtigen
- Halter (Fahrzeughalter)
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
- Haushaltungsvorstand
- Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Kausalität
- Kinderklausel
- Klausel
- Kraftfahrzeughalter (Halter)
- Kündigung
- Leicht fahrlässig
- Luftfahrthaftpflichtversicherung
- Mallorca-Police
- Meldepflicht
- Mietsachschäden
- Minderjährigkeit
- Minderungspflicht
- Mitversicherte Person
- Natürliche Person
- Notstand
- Notwehr
- Obliegenheiten
- Ordentliche Kündigung
- Ordnungswidrigkeit
- Personenschaden
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG)
- Privat-Haftplichtversicherung
- Rechtsgutverletzung
- Rücktritt
- Sachschäden
- Schadenersatz
- Schadenersatzanspruch
- Schadenfall
- Schadenversicherung
- Schädiger
- Schuldfrage
- Selbsthilfe
- Sonderausgabenabzug
- Sonstiges Recht
- Strafrecht
- Taschengeldparagraf
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Übermäßige Beanspruchung
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Verband der Schadenversicherer
- Vereinshaftpflichtversicherung
- Verjährung
- Verkehrssicherungspflicht
- Vermögensschaden
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Verschleiß
- Verschulden
- Verschuldenshaftung
- Versicherte Person
- Versicherungsfall
- Versicherungsnehmer (VN)
- Versicherungspflicht
- Versicherungsschein (Police)
- Versicherungssteuer
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Vertragliche Obliegenheiten
- Vorsatz
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorsorgeversicherung
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Widerrechtlichkeit
- Widerrufsrecht
- Zivilrecht
- Zwangsvollstreckung
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert das Unternehmen gegen Ansprüche Dritter (natürliche/juristische Personen bzw. Unternehmen).
Dieser Anspruch kann entstehen
· bei der Ausübung eines Berufes
· bei der Ausübung eines geschäftlichen Betriebes
Versichert ist der Betrieb mit seinen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten. Mitversichert sind die gesetzlichen Vertreter des Versicherten sowie Personen, die er zur Beaufsichtigung des Betriebes angestellt hat. Zu den mitversicherten Personen gehören auch alle übrigen Betriebsangehörigen, soweit sie dienstliche Verrichtungen für den Versicherungsnehmer ausführen.
Für einige Gewerbe besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht (siehe Haftpflichtversicherung).
Dieser Anspruch kann entstehen
· bei der Ausübung eines Berufes
· bei der Ausübung eines geschäftlichen Betriebes
Versichert ist der Betrieb mit seinen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen oder Tätigkeiten. Mitversichert sind die gesetzlichen Vertreter des Versicherten sowie Personen, die er zur Beaufsichtigung des Betriebes angestellt hat. Zu den mitversicherten Personen gehören auch alle übrigen Betriebsangehörigen, soweit sie dienstliche Verrichtungen für den Versicherungsnehmer ausführen.
Für einige Gewerbe besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht (siehe Haftpflichtversicherung).
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