- Ablauf
- Ablehnung
- Abnutzung
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Allmählichkeitsschaden
- Aufsichtspflicht
- Aufsichtspflichtverletzung
- Außerordentliche Kündigung
- Auskunftspflicht
- BAFin
- Bauherr
- Beendigung des Versicherungsschutzes
- Beitragsanpassung
- Besitzer
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Deckung
- Deckungssumme
- Deliktsfähigkeit
- Deutscher Luftpool
- Dienstherr
- Doppelversicherung
- Eigentümer
- Erhöhung
- Erweiterung
- Fahrlässigkeit
- Familienvorstand
- Gefährdungshaftung
- Geschädigter
- Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
- Haftpflicht
- Haftpflichtversicherung
- Haftung
- Haftung des Aufsichtspflichtigen
- Halter (Fahrzeughalter)
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
- Haushaltungsvorstand
- Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Kausalität
- Kinderklausel
- Klausel
- Kraftfahrzeughalter (Halter)
- Kündigung
- Leicht fahrlässig
- Luftfahrthaftpflichtversicherung
- Mallorca-Police
- Meldepflicht
- Mietsachschäden
- Minderjährigkeit
- Minderungspflicht
- Mitversicherte Person
- Natürliche Person
- Notstand
- Notwehr
- Obliegenheiten
- Ordentliche Kündigung
- Ordnungswidrigkeit
- Personenschaden
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG)
- Privat-Haftplichtversicherung
- Rechtsgutverletzung
- Rücktritt
- Sachschäden
- Schadenersatz
- Schadenersatzanspruch
- Schadenfall
- Schadenversicherung
- Schädiger
- Schuldfrage
- Selbsthilfe
- Sonderausgabenabzug
- Sonstiges Recht
- Strafrecht
- Taschengeldparagraf
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Übermäßige Beanspruchung
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Verband der Schadenversicherer
- Vereinshaftpflichtversicherung
- Verjährung
- Verkehrssicherungspflicht
- Vermögensschaden
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Verschleiß
- Verschulden
- Verschuldenshaftung
- Versicherte Person
- Versicherungsfall
- Versicherungsnehmer (VN)
- Versicherungspflicht
- Versicherungsschein (Police)
- Versicherungssteuer
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Vertragliche Obliegenheiten
- Vorsatz
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorsorgeversicherung
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Widerrechtlichkeit
- Widerrufsrecht
- Zivilrecht
- Zwangsvollstreckung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Wer kennt es nicht: Das gute alte BGB. Es ist schon seit dem 1.1.1900 in Kraft. Es regelt einen Teil des Zivil- oder Privatrechts. Genauer gesagt das Recht des täglichen Lebens, das jeden in seinen rechtlichen Beziehungen zur Umwelt betrifft.
Es besteht aus 5 Büchern:
1. den allgemeinen Vorschriften, z. B. der Rechts- und Geschäftsfähigkeit Willenserklärung, Verträge, Vertretung, Verjährung ...
2. dem Schuldrecht, also z. B. die persönlichen Rechtsbeziehungen zweier Beteiligter, wie die Haftung aus Verschulden
3. dem Sachenrecht, z. B. Eigentumsfragen an Grundstücken
4. dem Familienrecht, z. B. die familienrechtlichen Verhältnisse einer Person
5. Verwandtschaft, Güterrecht, Vormundschaft, Ehescheidung
6. dem Erbrecht, z. B. die rechtlichen Verhältnisse nach dem Tod einer Person
Es besteht aus 5 Büchern:
1. den allgemeinen Vorschriften, z. B. der Rechts- und Geschäftsfähigkeit Willenserklärung, Verträge, Vertretung, Verjährung ...
2. dem Schuldrecht, also z. B. die persönlichen Rechtsbeziehungen zweier Beteiligter, wie die Haftung aus Verschulden
3. dem Sachenrecht, z. B. Eigentumsfragen an Grundstücken
4. dem Familienrecht, z. B. die familienrechtlichen Verhältnisse einer Person
5. Verwandtschaft, Güterrecht, Vormundschaft, Ehescheidung
6. dem Erbrecht, z. B. die rechtlichen Verhältnisse nach dem Tod einer Person
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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