- Ablauf
- Ablehnung
- Abnutzung
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Allmählichkeitsschaden
- Aufsichtspflicht
- Aufsichtspflichtverletzung
- Außerordentliche Kündigung
- Auskunftspflicht
- BAFin
- Bauherr
- Beendigung des Versicherungsschutzes
- Beitragsanpassung
- Besitzer
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Deckung
- Deckungssumme
- Deliktsfähigkeit
- Deutscher Luftpool
- Dienstherr
- Doppelversicherung
- Eigentümer
- Erhöhung
- Erweiterung
- Fahrlässigkeit
- Familienvorstand
- Gefährdungshaftung
- Geschädigter
- Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
- Haftpflicht
- Haftpflichtversicherung
- Haftung
- Haftung des Aufsichtspflichtigen
- Halter (Fahrzeughalter)
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
- Haushaltungsvorstand
- Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Kausalität
- Kinderklausel
- Klausel
- Kraftfahrzeughalter (Halter)
- Kündigung
- Leicht fahrlässig
- Luftfahrthaftpflichtversicherung
- Mallorca-Police
- Meldepflicht
- Mietsachschäden
- Minderjährigkeit
- Minderungspflicht
- Mitversicherte Person
- Natürliche Person
- Notstand
- Notwehr
- Obliegenheiten
- Ordentliche Kündigung
- Ordnungswidrigkeit
- Personenschaden
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG)
- Privat-Haftplichtversicherung
- Rechtsgutverletzung
- Rücktritt
- Sachschäden
- Schadenersatz
- Schadenersatzanspruch
- Schadenfall
- Schadenversicherung
- Schädiger
- Schuldfrage
- Selbsthilfe
- Sonderausgabenabzug
- Sonstiges Recht
- Strafrecht
- Taschengeldparagraf
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Übermäßige Beanspruchung
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Verband der Schadenversicherer
- Vereinshaftpflichtversicherung
- Verjährung
- Verkehrssicherungspflicht
- Vermögensschaden
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Verschleiß
- Verschulden
- Verschuldenshaftung
- Versicherte Person
- Versicherungsfall
- Versicherungsnehmer (VN)
- Versicherungspflicht
- Versicherungsschein (Police)
- Versicherungssteuer
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Vertragliche Obliegenheiten
- Vorsatz
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorsorgeversicherung
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Widerrechtlichkeit
- Widerrufsrecht
- Zivilrecht
- Zwangsvollstreckung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
Bundeseinheitliche, staatliche Aufsichtsbehörde für die privaten Versicherungsunternehmen. Sitz ist Bonn. Die BAFin erteilt die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und überwacht diesen. Ziel der staatlichen Aufsicht ist, zu gewährleisten, dass die Versicherungsunternehmen ihre Leistungsversprechen gegenüber den Versicherten einhalten. Die Aufsicht erstreckt sich daher in erster Linie auf eine ständige Überprüfung der finanziellen Situation der Versicherungsunternehmen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht verfolgt im Wesentlichen drei Aufsichtsziele: Übergeordnetes Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsektors in Deutschland sicherstellen. Hieraus lassen sich zwei weitere Ziele ableiten: Zum einen die Solvenzsicherung bei Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen, die in der Vergangenheit vor allem vom BAKred und BAV wahrgenommen wurde, zum anderen der Schutz der Kunden und Anleger.
Kunden des Finanzdienstleistungssektors, also Kunden von Versicherungen, Banken etc., können sich bei Problemen mit einem unter der Aufsicht stehenden Unternehmen direkt an die Bundesanstalt wenden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht verfolgt im Wesentlichen drei Aufsichtsziele: Übergeordnetes Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit des gesamten Finanzsektors in Deutschland sicherstellen. Hieraus lassen sich zwei weitere Ziele ableiten: Zum einen die Solvenzsicherung bei Banken, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen, die in der Vergangenheit vor allem vom BAKred und BAV wahrgenommen wurde, zum anderen der Schutz der Kunden und Anleger.
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