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Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung ab 3€ monatlich

Haftpflichtversicherung

Auf diese Versicherung dürfen Sie nicht verzichten!

 

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1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?

In erster Linie Ihr Internetmakler, der nicht nur passiver Vermittler, sondern auch Ansprechpartner für Sie ist. Das sind die Mitarbeiter der Transparent Maklerservice GmbH, die Ihren Antrag prüfen und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft weiterleiten, die Ihre Fragen beantworten und mögliche Schadensfälle bearbeiten. Unsere Kontaktdaten:
Transparent Maklerservice GmbH
10997 Berlin
Schlesische Str. 27
Fon: +49 30 3198619-60
Fax: +49 30 3198619-11
mail:

 

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2. Warum sind einige Beiträge so günstig?

Im Vergleich zum normalen Versicherungsvertreter, Mehrfachagenten oder Versicherungsmakler sind wir als Internetmakler an keiner Versicherungsgesellschaft gebunden, was uns ermöglicht, frei und unabhängig für jede Versicherungssparte ständig den jeweils günstigsten Anbieter auf dem Markt für Sie herauszufiltern. Hinzu kommt, dass wir mit Hilfe unserer modernen Internettechnik sowohl im Versicherungs- und Tarifvergleich als auch in der Datenverarbeitung äußerst kostengünstig arbeiten. Das ermöglicht uns eine relativ hohe Anzahl an Verträgen den Versicherungsgesellschaften zu vermitteln, die uns dafür wiederum oftmals Sonderrabatte gewähren, die wir gern an unsere User weitergeben.

 

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3. Was ist eine Privathaftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?

Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt im § 823 vor, dass jedermann in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen haftet, egal ob Erwachsener oder Kind, wenn er anderen schuldhaft einen Schaden zugefügt hat. Bei entsprechendem Vertragsabschluss übernimmt die private Haftpflichtversicherung dieses Risiko, d.h.den finanziellen Ausgleich der Schäden, die Sie (bei Familientarife die ganze Familie) anderen Personen zufügen. Der Haftpflichtversicherung obliegen dabei folgende Aufgaben: 1. Der Versicherer prüft zunächst, ob die Ansprüche des Geschädigten auf Schadensersatz auch berechtigt sind. 2. Wenn das der Fall ist, muss der entstandene finanzielle Schaden ersetzt werden. 3. Ist dagegen der Anspruch auf Schadenersatz nicht berechtigt oder überzogen, werden die Ansprüche von der Versicherung zurückgewiesen oder reduziert. Insofern ist die private Haftpflichtversicherung auch eine passive Rechtsschutzversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung leistet für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache schuldhaft verletzt oder schädigt.Vorsätzlich herbeigefügte Schäden sind dagegen grundsätzlich von der Leistungspflicht ausgeschlossen.

 

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4. Warum sollte eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor dem finanziellen Ruin, wenn Sie einer anderen Person schuldhaft oder versehentlich einen Schaden zufügen, egal ob Personen-, Sach-, oder Vermögensschaden. Insofern ist sie neben der Krankenversicherung mit Abstand die wichtigste Versicherung, weil sie vielfältig alltägliche Risiken abdeckt, die für Sie als Privatperson jederzeit und überall bestehen. Daher sollte jeder verantwortungsbewusste Mensch eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Das gilt insbesondere für Familien mit Kindern.

 

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5. Können Kinder haftbar gemacht werden?

Im Prinzip haften auch Kinder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch mit dem gesamten Vermögen für Schäden, die sie anderen schuldhaft zufügen. Andererseits gelten Kinder bis zum 7. Lebensjahr vor Gericht als deliktunfähig, solange die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht schuldhaft verletzt haben. Für die Teilnahme am Straßenverkehr gilt die Haftungsfreiheit der Kinder sogar bis zum 10. Lebensjahr. Junge Eltern sollten dennoch Schäden, die ihre deliktunfähigen Kinder verursachen, in den Versicherungsschutz mit einschließen.

 

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6. Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert?

Vermögensschäden sind in der Regel Schäden, die weder einem Personenschaden noch einem Sachschaden zuzuordnen sind. Derartige Schäden können beispielsweise Umsatzeinbußen, Gewinnverluste oder Fehlinvestitionen sein. So verursacht z.B. Person A einen Unfall, bei der Person B verletzt wird, die wiederum sich gerade auf dem Weg zu einem lukrativen Vertragsabschluss befandt. Durch die Schuld von Person A kommt der Vertrag aber nicht zustande.

 

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7. Was ist im Schadensfall zu tun?

Im Schadensfall, sollte umgehend der Haftpflichtversicherer informiert werden. Alle Umstände, die zum Schaden geführt haben, müssen dabei möglichst genau und wahrheitsgemäß dargestellt werden. Verschaffen Sie sich so gut wie möglich einen Überblick über die Schadenshöhe und machen Sie Fotos von den beschädigten Sachen. Die Versicherung kümmert sich dann um die Schadensabwickung.

 

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8. Wie kann ich meinen bestehenden Vertrag kündigen?

Es gibt generell zwei Formen der Kündigung, die ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit und die außerordentliche Kündigungen aus besonderem Anlass wie Beitragserhöhung oder Schadensfall. Grundsätzlich kann ein Versicherungsvertrag durch eine ordentliche Kündigung beendet werden. Dabei muss die Kündigung dem Versicherer spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf vorliegen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Ausgenommen von der üblichen Kündigungsfrist sind allerdings Mehrjahresverträge. So kann ein Fünfjahresvertrag erst zum Ablauf des fünften Jahres gekündigt werden. Auch hier bleibt aber die Frist von drei Monaten bestehen. Wird nicht oder zu spät gekündigt, verlängern sich die Verträge um ein Jahr. Das außerordentliche Kündigungsrecht liegt vor, sobald ein versicherter Schaden eingetreten ist. Nach der Regulierung des Schadens können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats entweder fristlos oder aber zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Erhöht sich der Versicherungsbeitrag ohne ein Zuwachs an Leistung, besteht ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss aber innerhalb eines Monats bei der Versicherung eingehen.

 

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9. Sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?

Eine möglichst hohe Versicherungssumme ist in der Privathaftpflichtversicherung immer sinnvoll. Das resultiert vor allem aus Erfahrungen bei der Regulierung von Personenschäden, bei denen oftmals hohe Aufwandsentschädigungen notwendig sind. Auf eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio € sollten Sie bei Vertragsabschluss daher achten. Besser wäre eine höhere Versicherungssumme, wobei der Mehrbeitrag eher gering ist.

 

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10. Ist Schlüsselverlust mitversichert?

Gegen der Verlust fremder privater Schlüssel (z.B. für die gemietete Wohnung) oder auch fremder Dienstschlüssel können Sie sich bei vielen Versicherern gegen Zuschlag versichern. Die wählbaren Deckungssummen liegen dabei zwischen 250,- und 30.000,- € . Nicht versicherbar dagegen ist der eigene Schlüssel für die eigene Wohnung oder das eigenes Haus.

 

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11. Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Unter einer Forderungsausfallversicherung versteht man, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wird und der Schädiger den Schaden nicht ersetzen kann, weil er entweder selbst keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt oder auch finanziell nicht in der Lage ist (zahlungsunfähig) den Schaden zu begleichen, dass unter bestimmten Bedingungen die eigenen Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden kann. Vorraussetzung ist allerdings, dass dieses Zusatzrisiko vor Vertragsabschluss in den Versicherungsschutz mit einbezogen wurde.

 

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12. Was versteht man unter Mietsachschäden?

Schäden an gemieteten Sachen, auch bei gemieteten Wohnräumen sind nach den Allgemeinen Bedingungen in der Haftpflichtversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit es sich aber um Schäden an fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen handelt (z.B. Schäden an der Bausubstanz, Türen, Fenster, Sanitäreinrichtungen, an fest verlegten Teppichböden des Vermieters) gilt eine versicherte Haftungserweiterung. Schäden durch Verschleiss oder an beweglichen gemieteten Sachen sind dagegen nicht versicherbar.

 

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13. Gibt es eine Wartezeit?

In der Privathaftpflichtversicherung machen Wartezeiten keinen Sinn. Der Versicherungsschutz beginnt daher mit dem in der Police angegebenen Vertragsbeginn.

 

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14. Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?

Ihr gesetzliches Haftpflichtrisikos als Mieter oder Inhaber einer Wohnung, bzw. eines Einfamilienhauses übernimmt auch die Privathaftpflichtversicherung.

 

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15. Was sind Gefälligkeitsschäden und sind diese mitversichert?

Wenn die Schadensursache auf eine gefällige Handlung zurückzuführen ist, liegt in der Regel ein Gefälligkeitsschaden vor. Ein Beispiel dafür ist, wenn Sie einem Freund beim Umzug helfen und dabei seinen Fernseher im Treppenhaus fallen lassen. Ihr Freund kann Sie aber gesetzlich nicht zum Schadenersatz heranziehen, weil Sie den Umzug nicht gegen Entgelt, sondern aus Gefälligkeit abgewickelt haben. Auch die Versicherungen lehnen die Regulierung dieser Schäden in der Regel ab. Allerdings können Sie innerhalb bestimmter Grenzen gegen Zuschlag bei einigen Versicherern auch den Gefälligkeitsschaden in den Versicherungsschutz einschließen.

 

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16. Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?

Das Haftpflichtrisiko aus der Nutzung von Wasserfahrzeugen ist mit abgesichert, sofern es sich um Geräte ohne Motor handelt, wie z.B. Ruder- und Segelboote oder Surfbretter.

 

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17. Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?

Auch im Ausland greift der Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung, allerdings sind bei den Gesellschaften sowohl die Geltungsbereiche (weltweit, nur Europa und Mittelmeeranliegerstaaten) als auch die Geltungsdauer (1/4 Jahr bis 3 Jahre) unterschiedlich geregelt.

 

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18. Sind gemietete oder geliehene Sachen mitversichert?

Gemietete oder geborgte Sachen sollten mit derselben hohen Sorgfalt behandelt werden wie die eigenen Sachen. Von dieser verständlichen Voraussetzung geht auch der Haftpflichtversicherer aus. Daher werden diese dem persönlichen Eigentum und folglich dem Eigenschaden gleichgestellt, der wiederum nicht versicherbar ist.

 

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19. Ist mein (Ehe)Partner mitversichert?

Der Lebenspartner (egal ob verheiratet oder nicht) kann in der Privathaftpflichtversicherung in einem Familientarif beitragsfrei mitversichert werden. Vorraussetzung ist allerdings, dass der nichteheliche Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt lebt, polizeilich dort gemeldet und in der Police namentlich benannt ist. Auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften können so versichert werden.

 

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20. Sind Kinder automatisch mitversichert?

Über den Familientarif der Privathaftpflichtversicherung sind alle in der häuslichen Gemeinschaft lebenden Kinder beitragsfrei mitversichert. Bedingung ist, dass sie noch minderjährig sind oder sich noch in der Ausbildung befinden und kein eigenes Enkommen erzielen.