- Ablauf
- Ablehnung
- Abnutzung
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Allmählichkeitsschaden
- Aufsichtspflicht
- Aufsichtspflichtverletzung
- Außerordentliche Kündigung
- Auskunftspflicht
- BAFin
- Bauherr
- Beendigung des Versicherungsschutzes
- Beitragsanpassung
- Besitzer
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Deckung
- Deckungssumme
- Deliktsfähigkeit
- Deutscher Luftpool
- Dienstherr
- Doppelversicherung
- Eigentümer
- Erhöhung
- Erweiterung
- Fahrlässigkeit
- Familienvorstand
- Gefährdungshaftung
- Geschädigter
- Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
- Haftpflicht
- Haftpflichtversicherung
- Haftung
- Haftung des Aufsichtspflichtigen
- Halter (Fahrzeughalter)
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
- Haushaltungsvorstand
- Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Kausalität
- Kinderklausel
- Klausel
- Kraftfahrzeughalter (Halter)
- Kündigung
- Leicht fahrlässig
- Luftfahrthaftpflichtversicherung
- Mallorca-Police
- Meldepflicht
- Mietsachschäden
- Minderjährigkeit
- Minderungspflicht
- Mitversicherte Person
- Natürliche Person
- Notstand
- Notwehr
- Obliegenheiten
- Ordentliche Kündigung
- Ordnungswidrigkeit
- Personenschaden
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG)
- Privat-Haftplichtversicherung
- Rechtsgutverletzung
- Rücktritt
- Sachschäden
- Schadenersatz
- Schadenersatzanspruch
- Schadenfall
- Schadenversicherung
- Schädiger
- Schuldfrage
- Selbsthilfe
- Sonderausgabenabzug
- Sonstiges Recht
- Strafrecht
- Taschengeldparagraf
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Übermäßige Beanspruchung
- Umwelthaftpflichtversicherung
- Verband der Schadenversicherer
- Vereinshaftpflichtversicherung
- Verjährung
- Verkehrssicherungspflicht
- Vermögensschaden
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Verschleiß
- Verschulden
- Verschuldenshaftung
- Versicherte Person
- Versicherungsfall
- Versicherungsnehmer (VN)
- Versicherungspflicht
- Versicherungsschein (Police)
- Versicherungssteuer
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Vertragliche Obliegenheiten
- Vorsatz
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorsorgeversicherung
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Widerrechtlichkeit
- Widerrufsrecht
- Zivilrecht
- Zwangsvollstreckung
Verschulden
Von Verschulden spricht man, wenn man einer Person rechtswidriges Handeln oder Unterlassung vorwerfen kann. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Nachweisbares Verschulden ist eine Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Schadenersatz.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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