- Abhandenkommen
- Ableitungsrohre
- Absturz eines Luftfahrzeuges
- Alarmanlage
- Anhänger
- Anpassung der Versicherungssumme
- Anpassung des Prämiensatzes
- Antennen
- Antiquitäten
- Aquarien
- Arbeitsgeräte
- Aufräumungskosten
- Ausbildung
- Auskunftspflicht
- Auslandsschäden
- Ausschlüsse
- Aussenversicherung
- Auszahlung der Entschädigung
- BAFin
- Balkone
- Bankschließfach
- Bargeld
- Bauartklasse
- Beitragsanpassungsklausel
- Beitragsberechnung
- Beitragserhöhung
- Berufliche Arbeitsgeräte
- Berufliche Räume
- Bestimmungsgemäßer Herd
- Bestimmungswidriger Wasseraustritt
- Bewachungskosten
- Bewegungskosten
- Blitzschlag
- Bodenräume
- Boote
- Brand
- Briefmarken
- Bruchschaden
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Dampfheizung
- Deckungskonzepte
- Diebstahl
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- Einbruchdiebstahl
- Einschleichen
- Einwirkungsschäden
- Elementarschäden
- Entschädigung
- Entschädigungsgrenze
- Explosion
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- Feuerwehr
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- Fremdes Eigentum
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- Gebäudeschäden
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- Gebündelte Versicherung
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- Hausratindex
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- Kraftfahrzeugbestandteile
- Kraftfahrzeuge
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- Mittelbare Schäden
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- Vorvertragliche Anzeigepflicht
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- Wasserfahrzeuge
- Wehrdienst
- Wertpapiere
- Wertsachen
- Wiederbeschaffungspreis
- Wohnfläche
- Wohnung
- Wohnungswechsel
- Zeitwert
- Zivildienst
Antiquitäten
Antiquitäten gelten als Wertsachen. Antiquitäten sind alle Sachen, die über 100 Jahre alt sind, z. B. antiquarische Bücher, altes Zinn (Geschirr, Krüge, Zinnsoldaten etc.), altes Porzellan (Geschirr, Puppen etc.), Spielzeug aus dem 19. Jahrhundert, Sammlungen von alten Waffen und Musikinstrumenten, Mineralien und frühgeschichtliche Fundgegenstände. Antike Möbelstücke zählen immer zu den Einrichtungsgegenständen und nicht zu den Wertsachen.
Sie können die Entschädigungsgrenze Ihrer Wertsachen erhöhen.
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Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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