- Abhandenkommen
- Ableitungsrohre
- Absturz eines Luftfahrzeuges
- Alarmanlage
- Anhänger
- Anpassung der Versicherungssumme
- Anpassung des Prämiensatzes
- Antennen
- Antiquitäten
- Aquarien
- Arbeitsgeräte
- Aufräumungskosten
- Ausbildung
- Auskunftspflicht
- Auslandsschäden
- Ausschlüsse
- Aussenversicherung
- Auszahlung der Entschädigung
- BAFin
- Balkone
- Bankschließfach
- Bargeld
- Bauartklasse
- Beitragsanpassungsklausel
- Beitragsberechnung
- Beitragserhöhung
- Berufliche Arbeitsgeräte
- Berufliche Räume
- Bestimmungsgemäßer Herd
- Bestimmungswidriger Wasseraustritt
- Bewachungskosten
- Bewegungskosten
- Blitzschlag
- Bodenräume
- Boote
- Brand
- Briefmarken
- Bruchschaden
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Dampfheizung
- Deckungskonzepte
- Diebstahl
- Edelsteine
- Einbruchdiebstahl
- Einschleichen
- Einwirkungsschäden
- Elementarschäden
- Entschädigung
- Entschädigungsgrenze
- Explosion
- Fahrraddiebstahl
- Ferienhaus
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- Feuerwehr
- Folgeschäden
- Fremdes Eigentum
- Frost
- Garagen
- Gebäude
- Gebäudebestandteile
- Gebäudeschäden
- Gebäudeverglasung
- Gebühren
- Gebündelte Versicherung
- Gefahrerhöhung
- Gemeiner Wert
- Gemeinschaftsantennen
- Gemeinschaftsräume
- Geräteschuppen
- Gewerblich genutzte Räume
- Glasversicherung
- Grobe Fahrlässigkeit
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- Hagel
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- Kombinierte Versicherung
- Kraftfahrzeugbestandteile
- Kraftfahrzeuge
- Krankenfahrstühle
- Krieg
- Kunstgegenstände
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- Leitungswasser
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- Mittelbare Schäden
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- Wehrdienst
- Wertpapiere
- Wertsachen
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- Wohnfläche
- Wohnung
- Wohnungswechsel
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- Zivildienst
Aussenversicherung
Ihre versicherten Sachen oder die Sachen Ihrer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partnerin bzw. Ihres Partners sind versichert, wenn Sie sich für maximal drei Monate vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung befinden, z. B. während des Urlaubs, z. B. im Hotel, während der Arbeit am Arbeitsplatz, während eines Besuchs, z. B. bei Bekannten, während der Ausbildung, z. B. im Studentenwohnheim, während des Wehrdienstes, z. B. in der Kaserne.
Wenn Sie sich nur vorübergehend wegen Ausbildung oder zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes an einem anderen Ort aufhalten, gilt diese Zeitgrenze nicht, solange Sie dort keinen eigenen Haushalt gründen.
Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten Entschädigungsgrenzen. Bei einzelnen Versicherungen ist eine Erhöhung dieser Grenzen möglich. Geltungsbereich für die Aussenversicherung ist die ganze Welt. In folgenden Bereichen gilt der Versicherungsschutz durch die Aussenversicherung aber nur eingeschränkt:
Wenn Sie sich nur vorübergehend wegen Ausbildung oder zur Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes an einem anderen Ort aufhalten, gilt diese Zeitgrenze nicht, solange Sie dort keinen eigenen Haushalt gründen.
Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten Entschädigungsgrenzen. Bei einzelnen Versicherungen ist eine Erhöhung dieser Grenzen möglich. Geltungsbereich für die Aussenversicherung ist die ganze Welt. In folgenden Bereichen gilt der Versicherungsschutz durch die Aussenversicherung aber nur eingeschränkt:
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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