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Blitzschlag

Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Daraus resultierende Feuerschäden werden als Brandschäden ersetzt. Versichert ist aber auch der so genannte "kalte Schlag", durch den Trümmer- oder Sengschäden verursacht werden. Mitversichert sind auch mittelbare Schäden durch Blitzschlag, z. B. wenn der Blitz in einen Baum einschlägt und der dadurch abgebrochene Ast z.B. Ihre versicherte Markise beschädigt. Damit besteht Versicherungsschutz bei Blitzschlag für:
· zündenden Blitzschlag (der Blitzschlag löst einen Brand aus),
· kalten Blitzschlag (durch herabfallende Steine des Schornsteines wird die Markise beschädigt),
· Sengschäden durch Blitzschlag (ein Blitz versengt den Teppich im Wohnzimmer),
· Luftdruckschäden durch Blitzschlag (durch den Luftdruck eines einschlagenden Blitzes platzt die Fensterscheibe und das Ledersofa wird beschädigt).

Ausgeschlossen sind jedoch die so genannten Überspannungsschäden, also Schäden, die durch die hohe elektrische Energie verursacht wurde und angeschlossene elektrische Geräte wie z. B. Fernseher, Stereoanlage, Computer oder Gefrierschrank beschädigt hat. Solche Schäden können Sie gegen Mehrbeitrag zusätzlich in Ihre Hausratversicherung einschließen.

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