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Einwirkungsschäden

Unter Einwirkungsschäden versteht man in der Sachversicherung Schäden, die
durch die unmittelbare Einwirkung einer versicherten Gefahr entstanden sind.

Beispiel: Austretendes Leitungswasser beschädigt unmittelbar einen wertvollen Teppich in Ihrer Wohnung.

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