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Fahrraddiebstahl
Fahrraddiebstahl müssen Sie nach Klausel 7110 "Einschluss Fahrraddiebstahl" zusätzlich auf besonderen Antrag in Ihre Hausratversicherung einschließen. Wird Ihr Fahrrad aus einem verschlossenen Keller oder Schuppen auf dem Versicherungsgrundstück gestohlen, liegt ein Einbruchdiebstahl vor. Das Fahrrad ist als Hausrat zum vollen Wert mitversichert. Wird Ihr Fahrrad aber auf der Straße, aus offenen Fahrradständern oder aus gemeinschaftlichen Fahrradabstellräumen gestohlen, liegt nur ein einfacher Diebstahl vor, selbst wenn das Fahrrad abgeschlossen war.
Einfacher Diebstahl ist aber im Rahmen der Hausratversicherung nicht mitversichert. Nur durch einen zusätzlichen Einschluss können Sie den Versicherungsschutz der Hausratversicherung auf einfachen Diebstahl Ihrer Fahrräder erweitern. Dafür gelten folgende Bedingungen:
· Das Fahrrad muss in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert sein.
· Abgestellt ist es nur während der Zeit von 6 Uhr früh bis 22 Uhr abends versichert.
· Außerhalb dieser Zeit ist es nur versichert, wenn der Gebrauch noch nicht beendet ist.
Beispiel: Sie verlassen nach einem gemütlichen Abend mit Freunden um 23:30 Uhr das Restaurant und sehen, dass Ihr ordnungsgemäß gesichertes Fahrrad in der Zwischenzeit aus dem Fahrradständer vor dem Restaurant gestohlen wurde.
Luftpumpe, Einkaufskorb, Packtaschen und andere zum Fahrrad gehörende, aber nur lose damit verbundene Teile können Sie nur dann gegen einfachen Diebstahl versichern, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad gestohlen werden.
Grundsätzlich beträgt die Entschädigungsgrenze je Schadenereignis 1 % der Versicherungssumme. Diese Grenze gilt auch, wenn Ihnen mehrere Fahrräder gleichzeitig gestohlen werden. Sie können deshalb eine höhere Entschädigungsgrenze gegen Prämienzuschlag entsprechend Ihres Versicherungsbedarfs vereinbaren.
Einfacher Diebstahl ist aber im Rahmen der Hausratversicherung nicht mitversichert. Nur durch einen zusätzlichen Einschluss können Sie den Versicherungsschutz der Hausratversicherung auf einfachen Diebstahl Ihrer Fahrräder erweitern. Dafür gelten folgende Bedingungen:
· Das Fahrrad muss in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert sein.
· Abgestellt ist es nur während der Zeit von 6 Uhr früh bis 22 Uhr abends versichert.
· Außerhalb dieser Zeit ist es nur versichert, wenn der Gebrauch noch nicht beendet ist.
Beispiel: Sie verlassen nach einem gemütlichen Abend mit Freunden um 23:30 Uhr das Restaurant und sehen, dass Ihr ordnungsgemäß gesichertes Fahrrad in der Zwischenzeit aus dem Fahrradständer vor dem Restaurant gestohlen wurde.
Luftpumpe, Einkaufskorb, Packtaschen und andere zum Fahrrad gehörende, aber nur lose damit verbundene Teile können Sie nur dann gegen einfachen Diebstahl versichern, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad gestohlen werden.
Grundsätzlich beträgt die Entschädigungsgrenze je Schadenereignis 1 % der Versicherungssumme. Diese Grenze gilt auch, wenn Ihnen mehrere Fahrräder gleichzeitig gestohlen werden. Sie können deshalb eine höhere Entschädigungsgrenze gegen Prämienzuschlag entsprechend Ihres Versicherungsbedarfs vereinbaren.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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