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Ferienhaus

Wenn Sie ein nicht ständig bewohntes Ferien-, Jagd- oder Wochenendhaus in unbewohnten Gebieten besitzen, müssen Sie beachten, dass diese wegen des erhöhten Einbruchrisikos für die Hausratversicherung ein besonderes Gefahrenmerkmal darstellen. Wenn Sie Ihr Ferienhaus mitversichern möchten, ist ein Beitragszuschlag erforderlich.

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