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- Ableitungsrohre
- Absturz eines Luftfahrzeuges
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- Anpassung des Prämiensatzes
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Fremdes Eigentum
Fremdes Eigentum, das Sie gerade benutzen, ist grundsätzlich mitversichert. Dazu gehört beispielsweise die vom Freund geliehene Stereoanlage. Die Anlage des Freundes fällt als fremdes Eigentum mit unter die versicherten Sachen. Aber es gilt hier das Prinzip:
"Eigenversicherung/Außenversicherung vor Fremdversicherung", d. h., hat Ihr Freund eine eigene Hausratversicherung, so wird die Stereoanlage im Schadenfall von seiner Versicherung im Rahmen der Außenversicherung übernommen.
"Eigenversicherung/Außenversicherung vor Fremdversicherung", d. h., hat Ihr Freund eine eigene Hausratversicherung, so wird die Stereoanlage im Schadenfall von seiner Versicherung im Rahmen der Außenversicherung übernommen.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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