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Gebäudeverglasung

Zur Gebäudeverglasung gehören Scheiben von Fenstern, Türen, Wintergärten usw. aus Normalglas, Isolierglas, sowie aus Kunststoff. Diese sind grundsätzlich nicht versichert. Gebäudeverglasungen können ebenso wie Mobiliarverglasungen und Glaskeramik-Kochplatten über eine separate Glasversicherung versichert werden.
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