- Abhandenkommen
- Ableitungsrohre
- Absturz eines Luftfahrzeuges
- Alarmanlage
- Anhänger
- Anpassung der Versicherungssumme
- Anpassung des Prämiensatzes
- Antennen
- Antiquitäten
- Aquarien
- Arbeitsgeräte
- Aufräumungskosten
- Ausbildung
- Auskunftspflicht
- Auslandsschäden
- Ausschlüsse
- Aussenversicherung
- Auszahlung der Entschädigung
- BAFin
- Balkone
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- Bauartklasse
- Beitragsanpassungsklausel
- Beitragsberechnung
- Beitragserhöhung
- Berufliche Arbeitsgeräte
- Berufliche Räume
- Bestimmungsgemäßer Herd
- Bestimmungswidriger Wasseraustritt
- Bewachungskosten
- Bewegungskosten
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- Zivildienst
Gebündelte Versicherung
Von einer Gebündelten Versicherung spricht man, wenn zwei selbstständige Verträge, wie die Hausrat- und die Glasversicherung, in einer einzigen Police dokumentiert werden. Es handelt sich dabei trotzdem um zwei rechtlich selbstständige Verträge.
Für jeden einzelnen Vertrag wird eine gesonderte Prämie ausgewiesen und Sie können die Verträge einzeln kündigen.
Bespiele:
· Hausrat- und Glasversicherung in einer Police,
· Familienschutzversicherung mit Hausrat-, Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz.
Im Gegensatz dazu werden bei einer kombinierten Versicherung eine Mehrzahl von Gefahren in einem einheitlichen Bedingungswerk versichert. Es gibt nur einen Antrag, einen Versicherungsschein, eine Prämie. Die kombinierte Versicherung können Sie nur insgesamt, nicht aber einzeln kündigen.
Bespiele:
· verbundene Hausratversicherung
· verbundene Wohngebäudeversicherung
Für jeden einzelnen Vertrag wird eine gesonderte Prämie ausgewiesen und Sie können die Verträge einzeln kündigen.
Bespiele:
· Hausrat- und Glasversicherung in einer Police,
· Familienschutzversicherung mit Hausrat-, Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz.
Im Gegensatz dazu werden bei einer kombinierten Versicherung eine Mehrzahl von Gefahren in einem einheitlichen Bedingungswerk versichert. Es gibt nur einen Antrag, einen Versicherungsschein, eine Prämie. Die kombinierte Versicherung können Sie nur insgesamt, nicht aber einzeln kündigen.
Bespiele:
· verbundene Hausratversicherung
· verbundene Wohngebäudeversicherung
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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