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Gewerblich genutzte Räume

In der Hausratversicherung gehören Räume nicht zur Wohnung und damit zum Versicherungsort, die Sie ausschließlich beruflich oder gewerblich.
Damit ist jedoch nicht das so genannte häusliche Arbeitszimmer bzw. eine teilweise Nutzung Ihres Wohnzimmers als Büro gemeint.

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