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Hausratversicherung Hausratversicherung ab 2,50€ monatlich

Hausratversicherung

Schützen Sie Ihr Eigentum und versichern Sie Ihren Hausrat!

 

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1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?

In erster Linie Ihr Internetmakler, der nicht nur passiver Vermittler, sondern auch Ansprechpartner für Sie ist. Das sind die Mitarbeiter der Transparent Maklerservice GmbH, die Ihren Antrag prüfen und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft weiterleiten, die Ihre Fragen beantworten und mögliche Schadensfälle bearbeiten. Unsere Kontaktdaten:
Transparent Maklerservice GmbH
10997 Berlin
Schlesische Str. 27
Fon: +49 30 3198619-60
Fax: +49 30 3198619-11
mail:

 

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2. Warum sind einige Beiträge so günstig?

Im Vergleich zum normalen Versicherungsvertreter, Mehrfachagenten oder Versicherungsmakler sind wir als Internetmakler nicht nur an keiner Versicherungsgesellschaft gebunden, was uns ermöglicht, frei und unabhängig für jede Versicherungssparte ständig den jeweils günstigsten Anbieter auf dem Markt für Sie herauszufiltern. Hinzu kommt, dass wir mit Hilfe unserer modernen Internettechnik sowohl im Versicherungs- und Tarifvergleich als auch in der Datenverarbeitung äußerst kostengünstig arbeiten. Das ermöglicht uns eine relativ hohe Anzahl an Verträgen den Versicherungsgesellschaften zu vermitteln, die uns dafür wiederum oftmals Sonderrabatte gewähren, die wir gern an unsere User weitergeben.

 

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3. Was gehört zum Hausrat?

Hausrat sind alle Ge- und Verbrauchgegenstände, die normalerweise zum Haushalt gehören und der privaten Nutzung dienen. Dazu zählen die Wohnungseinrichtungen wie Möbel, Waschmaschine, Küchengeräte und Kühlschrank genauso wie deren Inhalt wie z.B. Kleidung, Wäsche, Bücher oder Lebens- und Genussmittel. Im begrenzten Umfang gehören auch Wertsachen wie z.B. Schmuck, Münzen oder Briefmarken dazu. Populär ist auch die modellhafte Vorstellung, dass zum Hausrat alle nicht befestigten Dinge gehören, die theoretisch beim Umkippen der Wohnung, des Hauses herunter fallen würden.

 

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4. Gegen welche Gefahren schützt die Hausratversicherung?

Der gesamte Hausrat ist gegen folgende Gefahren versichert: Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) Einbruchdiebstahl (Raub, Vandalismus), Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden) sowie Sturm und Hagel. Darüber hinaus sollten als wichtige Deckungserweiterung der Überspannungsschäden durch Blitzschlag angemessen ( Empfehlung 5% der Versicherungssumme) mitversichert werden. Glasbruchschäden an Fensterglasungen und Mobiliarglas, einschließlich Glaskeramikkochflächen können ebenfalls in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit in der Hausratversicherung den Fahrraddiebstahl sowie Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten zu versichern.

 

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5. Was kann in der Hausratversicherung nicht versichert werden?

Grundsätzlich sind alle Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zurückzuführen sind nicht versichert. So gilt als grob fahrlässig, wenn Sie verreisen und die Fenster nicht ordentlich schließen oder wer im Winter seine Wohnung nicht beheizt und dadurch die Rohre einfrieren. Nicht versicherbar sind Schäden durch Kernenergie, Kriegsereignisse oder innere Unruhen. Schäden infolge von Erdbeben, Grundwasser, Überschwemmungen, Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch sind in der Regel auch nicht versichert. Allerdings können Schäden dieser Art in Form der Elementarversicherung gegen Zuschlag bei den meisten Hausratversicherern zusätzlich versichert werden.

 

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6. Wer braucht eine Hausratversicherung?

Jeder, der selbständig und verantwortungsvoll ein Haushalt führt, sollte eine Hausratversicherung abschließen. Da die Hausratversicherung den zerstörten oder beschädigten Hausrat zum Neuwert ersetzt, ist sie besonders zu empfehlen, wenn der Hausrat mit hochwertigem Inventar ausgestattet ist. Auch der durchschnittlich werthaltige Haushalt sollte mit einer entsprechenden Versicherung abgesichert sein, denn ein Wohnungsbrand kann auch hier zu verheerenden Schäden führen. Wer allerdings seine Wohnung nur zur Übernachtung nutzt und entsprechend eingerichtet ist, kann auf eine Hausratversicherung auch verzichten.

 

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7. Was ist eine Unterversicherung, was ein Unterversicherungsverzicht?

Wenn der Gesamtwert des Hausrates in Wirklichkeit höher ist als die im Versicherungsvertrag angegebene Versicherungssumme, liegt eine Unterversicherung vor. Im Schadensfall bedeutet das aber, dass die Versicherung den Schaden auch nur anteilig ersetzt. Das gilt auch, wenn der Schaden unterhalb der versicherten Summe liegt. Die Versicherungen bieten daher den sogenannten Unterversicherungsverzicht an. Dieser tritt dann in Kraft, wenn die Versicherungssumme bereits ab Vertragsbeginn durch einen Wert pro Quadratmeter Wohnfläche (500- 650 €/qm) berechnet wird.

 

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8. Wie wird die Wohnfläche in der Hausratversicherung berechnet?

Einer der wichtigsten Risikofaktoren zur Berechnung des Versicherungsbeitrags ist die Wohnfläche. Im Schadensfall können nämlich die Geldleistungen von der Hausratversicherung gekürzt werden, wenn sich herausstellt, dass die Wohnfläche größer ist als im Vertrag angegeben. Die Wohnfläche ergibt sich aus der Summe der Gesamtgrundfläche aller Räume des Hauses oder der Wohnung sowie der zum Wohnungszweck genutzten Nebengebäude (gemessen wird das Innenmaß ohne Innenwände ohne Abzug von Dachschrägen). Nicht zur Wohnfläche gehören Treppen, Terassen, Balkone und Loggien.

 

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9. Wie wirkt der Versicherungsschutz beim Wohnungswechsel?

Der Versicherungsschutz bei Wohnungswechsels geht automatisch auf die neue Wohnung über und bleibt auch während des Umzuges erhalten. Daher besteht während dieser Zeit Versicherungsschutz für beide Wohnungen. Dem Versicherer sollte aber spätestens bei Umzugsbeginn der Wohnungswechsel unter Angabe der neuen Adresse sowie der Wohnfläche angezeiget werden. Der Versicherungsschutz wird dann entsprechend an die neuen Verhältnissen angepasst. Sollte der Versicherungsbeitrag höher als im Erstvertrag sein, besteht für den Versicherungsnehmer unter Einhaltung einer einmonatigen Frist ein außerordentliches Kündigungsrecht. Nur wenn die neue Wohnung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, endet der Vertrag.

 

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10. Gefahrerhöhung

Zu den Obliegenheitspflichten eines Versicherungsnehmers gehört grundsätzlich, dass dem Versicherer alle Umstände gemeldet werden müssen, die zur Gefahrerhöhung führen. So erhöht z.B. in der Hausratversicherung das Baugerüst am Haus oder die längere Abwesenheit von der Wohnung die Gefahr des Einbruchdiebstahls.

 

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11. Diebstahl aus verschlossenen KFZ

Bis zu bestimmten Obergrenzen sind Teile des Hausrates beim Einbruchdiebstahl im verschlossenen KfZ mitversichert.

 

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12. Schäden durch Feuer

Feuer bedeutet in der Hausratversicherung, dass Schäden durch Brand (offenes Feuer), Blitzschlag (der Blitz muss direkt in einer versicherten Sache einschlagen) und Explosion durch den Versicherer ersetzt werden. Kein offenes Feuer ist der Schwelbrand, der folglich auch nicht versichert ist, bei einigen Versicherern aber in der erweiterten Deckung mit erfasst werden kann. Auch der indirekte Blitzeinschlag, der als Überspannungsschaden wirkt, ist bei den meisten Hausratversicherern zusätzlich versicherbar.

 

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13. Wertsachen im Bankgewahrsam

Für den Diebstahl von Wertsachen aus dem Banktresor ist die Hausratversicherung nicht zuständig. Das obliegt allein der jeweiligen Bank, die Ihre Wertsachen in Gewahrsam genommen hat. Allerdings geben einige Versicherer nicht zuletzt wegen des geringen Risikos auch dafür eine Zusatzdeckung.

 

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14. Ich bin oft beruflich lange Zeit auf Dienstreisen und auf Auslandseinsätzen. Was muss ich beachten?

Bei längerer Abwesenheit von Ihrer Wohnung (länger als 60 Tage) haben Sie die Obliegenheit den Versicherer davon in Kenntnis zu setzen, da ein höheres Risiko für Ihre Wohnung besteht. Sollten Sie die Anzeige versäumen und der Schadensfall tritt in dieser Zeit ein, z.B.ein Einbruchdiebstahl, so ist die Versicherung berechtigt den Schadenersatz zu verweigern. Eine regelmäßige Kontrolle Ihrer Wohnung durch eine Vertrauensperson würde dieses Risiko verringern

 

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15. Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Sind seine Sachen über meinen Hausratvertrag versichert?

Nein, er sollte eine eigene Hausratversicherung abschließen. Nur wenn Sie dem Untermieter ein möbiliertes Zimmer zur Nutzung überlassen, sind diese Gegenstände über Ihre Hausratversicherung versichert.

 

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16. Hotelkosten im Schadenfall

Für eine bestimmte Zeit ( max. 100 Tage) und in bestimmter Höhe (max. 100,- € täglich) können Sie bei Unbewohnbarkeit Ihrer Wohnung nach einem Schadensfall solange ein Hotel beziehen, bis der Schaden behoben ist.

 

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17. Einbruchdiebstahl/Vandalismus

Bei Einbruchdiebstahls werden nicht nur die gestohlenen versicherten Sachen, sondern auch die Schäden ersetzt, die durch den oftmals gleichzeitig erfolgten Vandalismus resultieren.

 

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18. Sturm und Hagel

Beträgt der Sturm nachweislich (örtlicher Wetterdienst) mindestens die Windstärke 8, so ist der daraus resultierende Schaden in der Hausratversicherung mitversichert. Das gilt auch für Schäden durch Hagelschlag.

 

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19. Schäden durch Stromausfall

Schäden infolge von Stromausfall, Stromunterbrechung oder technisches Versagen der Kühleinrichtung sind keine versicherten Risiken und daher in der Hausratversicherung nicht gedeckt. Bei einigen Versicherern können Sie aber im begrenztem Rahmen gegen Zusatzbeitrag auch dafür Versicherungsschutz erhalten.

 

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20. Tiefkühl-/Gefriergut

Schäden an Tiefkühl- und Gefriergut infolge von Stromausfall, -unterbrechung oder technischem Versagen sind keine versicherten Risiken und daher in der Hausratversicherung nicht versichert. Einige Versicherungen nehmen das Risiko gegen Zuschlag und in begrenztem Rahmen in Deckung.

 

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21. Leitungswasser

Der bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus dem Leitungswasserrohrsystem ist in der Hausratversicherung ein versichertes Risiko. Nicht versichert ist Planschwasser aus der Badewanne oder der umgkippte Wassereimer.

 

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22. Rückreisekosten aus dem Urlaub

Kommt es zu einem erheblichen Versicherungsfall während Ihres Urlaubes, sind die zusätzlichen Rückreisekosten durch Ihre Hausratversicherung bei einigen Versicherern mitversichert.

 

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23. Nutzwärme / Sengschäden

In der Hausratversicherung sind Nutzwärme- oder Sengschäden nur dann versichert, wenn sie infolge von Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen. In erweiterten Deckungskonzepten sind diese Schäden bei einige versicherern mitversicherbar.

 

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24. Implosion

Am bekanntesten die Implosion der Bildröhre beim klassischen TV-Gerät, die bei einigen Versicherern versichert ist.

 

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25. Inhalt von Schließfächern

Kann bei einigen Versicherern gegen Zuschlag mitversichert werden.

 

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26. Aquarien und Wasserbetten

Schäden infolge auslaufenden Wassers aus Wasserbetten, Aquarien oder Wassersäulen können in der Hausratversicherung mitversichert werden.

 

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27. Diebstahl aus Krankenzimmer

In begrenztem Umfang können in der Hausratversicherung Schäden, die durch einfachen Diebstahl während eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus entstehen, mit eingeschlossen werden.

 

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28. Wasserverlust infolge Rohrbruch

Der Schaden aus Wasserverlust infolge Rohrbruchs ist bei einigen Versicherern in der Hausratversicherung mitversicherbar.

 

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29. Diebstahl von Gartenmöbeln/-geräten auf dem Versicherungsgrundstück

Der Diebstahl von Gartenmöbeln/-geräten auf dem Versicherungsgrundstück ist bei einigen Versicherern in der Hausratversicherung mitversichert.

 

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30. Elementarschäden

Elementarschäden resultieren allgemein aus Naturgewalten, z.B. aus den Folgen von Erdbeben, Erdrutsch oder Hochwasser, die bei einigen Versicherern gegen Zuschlag auch in der Hausratversicherung versicherbar sind.

 

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31. Glasversicherung

Über die Glasversicherung können Sie alles Glas in Ihrem Hausrat versichern. Das betrifft sowohl das Fensterglas als auch sämtliche Mobiliarverglasung, manchmal einschließlich der Cerankochflächen.

 

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32. Fahrraddiebstahl

Der Einschluss des Versicherungsschutzes gegen Fahrraddiebstahl ist unter bestimmten Bedingungen und Umfang im Rahmen der Hausratversicherung gegen Zuschlag möglich.

 

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33. Anprall/Absturz von Luftfahrzeugen / Anprall von Fahrzeugen

Der Absturz von Luftfahrzeugen oder Anprall von Fahrzeugen ist in der Hausratversicherung mitversicherbar.

 

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34. Diebstahl von Wäsche und Kleidung auf dem Versicherungsgrundstück

Der einfache Diebstahl von Wäsche und Kleidung von der Leine auf dem Versicherungsgrundstück ist nur im begrenztem Umfang bei einigen Hausratversicherern abgedeckt.

 

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35. Mein Sohn absolviert Wehr- bzw. Zivildienst in einer anderen Stadt. Benötigt er für seine Sachen eine eigene Hausratversicherung?

Nein. Wenn Ihre Kinder bedingt durch Wehrpflicht, Zivildienst oder Ausbildung, während dieser Zeit nicht in Ihrem Haushalt leben, sind ihre Sachen über die elterliche Hausratsversicherung mitversichert.