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Auskunftspflicht

Die Auskunftspflicht ist eine gesetzliche Obliegenheit (VVG §§ 34, 158 d III), wonach Sie, als Versicherungsnehmer, nach Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherungsunternehmen jede Auskunft erteilen müssen, die es benötigt, um die Leistungspflicht festzustellen.

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