- Ablauf
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
- Anhänger
- Annahmerichtlinien
- Annahmezwang
- Antrag
- Art und Verwendungszweck
- Außerordentliche Kündigung
- Auskunftspflicht
- Ausschlüsse
- BAFin
- Beendigung des Versicherungsschutzes
- Beginn des Versicherungsschutzes
- Beitragsberechnung
- Berechtigter Fahrer
- Beruf
- Besitzer
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Dauer des Führerscheinbesitzes
- Deckung
- Deckungskarte
- Direktanspruch
- Doppelkarte
- Ehegattenregelung
- Eigentümer
- Einstufung
- Elementarereignisse
- Ersatzleistung
- Fahrer
- Fahrlässigkeit
- Fahrzeuggruppen
- Fahrzeugteile
- Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
- Fahrzeugtyp
- Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
- Fahrzeugwechsel
- Führerscheinbesitz
- Führerscheinregelung
- Gefährdungshaftung
- Geltungsbereich
- Geschädigter
- Grüne Versicherungskarte
- Haarwild
- Haftpflicht
- Haftpflichtversicherung
- Haftung
- Halter = Fahrzeughalter
- Höchsthaftungsgrenzen
- Insassenunfallversicherung
- Internationale Versicherungskarte
- Invaliditätsleistung
- Kausalität
- Kfz-Pflichtversicherungsverordnung
- Kfz-Versicherung
- Kfz-Versicherung
- Kontrahierungszwang
- Kraftfahrtversicherung
- Kraftfahrzeuge
- Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
- Kraftfahrzeughalter
- Krankenhaustagegeld
- Kündigung
- Leichte Fahrlässigkeit
- Meldepflicht
- Minderungspflicht
- Mindestdeckung
- Natürliche Person
- Neu für Alt
- Obliegenheiten
- Obliegenheitsverletzung
- Öffentliche Wege und Plätze
- Ordentliche Kündigung
- Ordnungswidrigkeiten
- Personenschaden
- Pflichtversicherungsgesetz = PflVersG
- Rechtsgrundlagen Kraftfahrtversicherung
- Regionalklassen
- Reifenschaden
- Rückstellungen
- Rückstufung
- Sachschäden
- Schadenersatz
- Schadenersatzanspruch
- Schadenersatzpflicht
- Schadenfall
- Schadenfreiheitsklassen
- Schadenregulierung
- Schadenrückkauf
- Schädiger
- Schuldfrage
- Selbstbeteiligung
- Sonderausgabenabzug
- Straßenverkehrsgesetz
- Tagegeld
- Tarifgruppe
- Teilkasko
- Todesfallleistung
- Typklassen
- Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten (SFR)
- Unabwendbares Ereignis
- Unbegrenzte Deckung
- Unfall
- Veräußerung
- Verkehrsopferhilfe
- Vermögensschaden
- Verschulden
- Verschuldenshaftung
- Versichererwechsel
- Versicherte Person
- Versicherte Schäden
- Versicherungsbeginn
- Versicherungsbestätigung
- Versicherungsfall
- Versicherungsnehmer
- Versicherungspflicht
- Versicherungssteuer
- Versicherungssumme
- Versicherungsvertragsgesetz
- Vertragliche Obliegenheiten
- Vollkasko
- Vorläufige Deckung
- Vorsatz
- Vorsorgeaufwendungen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Widerrechtlichkeit
- Widerrufsrecht
- Wiederbeschaffungswert
- Zulassung des Kraftfahrzeuges
- Zulassungsbezirk
- Zulassungsstelle
- Zweitwagenregelung
Beitragsberechnung
Die Kraftfahrtversicherungen haben eine Reihe unterschiedlicher Risikomerkmale definiert, welche die Höhe des Versicherungsbeitrags wesentlich mitbestimmen. Grund dafür sind folgende Überlegungen: Kein Fahrzeugtyp gleicht genau dem anderen, überall in Deutschland herrschen andere Verkehrsverhältnisse. Jeder Autofahrer hat andere Erfahrungen und nur wenige nutzen ihr Fahrzeug in gleicher Weise, gleich oft bzw. haben die gleiche Kilometerleistung.
Die beitragsbeeinflussenden Faktoren in der Kraftfahrthaftpflicht- und Fahrzeugversicherung sind in den Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung geregelt. Die Beiträge sind abhängig von den fahrzeuggebundenen Risikomerkmalen und von personenbezogenen Risikomerkmalen.
Darüber hinaus legen die meisten Versicherungen zahlreiche weitere unternehmensspezifische Risikomerkmale der Tarifierung zugrunde, die einen Vergleich der einzelnen Tarife sehr schwierig machen.
Beispiele für Risikomerkmale:
· Alter des Versicherungsnehmers (Nachlässe),
· Fahrzeugalter (Nachlässe, Zuschläge),
· jährliche Fahrleistung (Nachlässe, Zuschläge),
· Garagennutzung (Nachlässe),
· Einschränkung der nutzenden Personen (Nachlässe),
· Zweitwagen (Nachlässe).
Davon versprechen sich die Versicherungen eine risikogerechtere Beitragsberechnung. Sie als Versicherter haben durch solche speziellen Risikomerkmale u. U. individuelle Beitragsvorteile.
Die beitragsbeeinflussenden Faktoren in der Kraftfahrthaftpflicht- und Fahrzeugversicherung sind in den Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung geregelt. Die Beiträge sind abhängig von den fahrzeuggebundenen Risikomerkmalen und von personenbezogenen Risikomerkmalen.
Darüber hinaus legen die meisten Versicherungen zahlreiche weitere unternehmensspezifische Risikomerkmale der Tarifierung zugrunde, die einen Vergleich der einzelnen Tarife sehr schwierig machen.
Beispiele für Risikomerkmale:
· Alter des Versicherungsnehmers (Nachlässe),
· Fahrzeugalter (Nachlässe, Zuschläge),
· jährliche Fahrleistung (Nachlässe, Zuschläge),
· Garagennutzung (Nachlässe),
· Einschränkung der nutzenden Personen (Nachlässe),
· Zweitwagen (Nachlässe).
Davon versprechen sich die Versicherungen eine risikogerechtere Beitragsberechnung. Sie als Versicherter haben durch solche speziellen Risikomerkmale u. U. individuelle Beitragsvorteile.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.
Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.