Versicherungen vergleichen und sparen

Doppelkarte

Auf Grund der gesetzlichen Versicherungspflicht verlangt die Zulassungsstelle vor Zulassung des Kraftfahrzeugs eine Bestätigung, dass für das zuzulassende Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. Deswegen ist die Kraftfahrthaftpflichtversicherung auch eine Pflichtversicherung. Diese auch als "Deckungs-" oder "Doppelkarte" bezeichnete Versicherungsbestätigung erhalten Sie in der Regel nach Unterschrift unter einen Versicherungsantrag durch Ihre Versicherung.

Die "Deckungs-" oder "Doppelkarte" bestätigt Versicherungsschutz ab Fahrzeugzulassung nur für die Haftpflichtversicherung. Versicherungsschutz für das Fahrzeug und die Insassen, die Fahrzeug- und Insassenunfallversicherung, müssen Sie in Ihrem Antrag besonders vereinbaren.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.

Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.