Versicherungen vergleichen und sparen

Elementarereignisse

Elementarereignisse sind in der Fahrzeugteilversicherung versichert. Dazu gehören Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Sturm bedeutet eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Bei dieser und den anderen elementaren Gefahren ist nur die unmittelbare Einwirkung der Gefahr auf das Fahrzeug versichert.

Ein ereignisbedingtes Fahrverhalten, das zu Schäden am versicherten Fahrzeug führt, ist hingegen über die Fahrzeugteilversicherung nicht abgedeckt.

Beispiel:
Ein Fahrzeug weicht vor einem sturmbedingt umgestürzten Baum aus und landet im Straßengraben. In diesem Fall ist eine Regulierung nur über die Fahrzeugvollversicherung möglich.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.

Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.