- Ablauf
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
- Anhänger
- Annahmerichtlinien
- Annahmezwang
- Antrag
- Art und Verwendungszweck
- Außerordentliche Kündigung
- Auskunftspflicht
- Ausschlüsse
- BAFin
- Beendigung des Versicherungsschutzes
- Beginn des Versicherungsschutzes
- Beitragsberechnung
- Berechtigter Fahrer
- Beruf
- Besitzer
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Dauer des Führerscheinbesitzes
- Deckung
- Deckungskarte
- Direktanspruch
- Doppelkarte
- Ehegattenregelung
- Eigentümer
- Einstufung
- Elementarereignisse
- Ersatzleistung
- Fahrer
- Fahrlässigkeit
- Fahrzeuggruppen
- Fahrzeugteile
- Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
- Fahrzeugtyp
- Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
- Fahrzeugwechsel
- Führerscheinbesitz
- Führerscheinregelung
- Gefährdungshaftung
- Geltungsbereich
- Geschädigter
- Grüne Versicherungskarte
- Haarwild
- Haftpflicht
- Haftpflichtversicherung
- Haftung
- Halter = Fahrzeughalter
- Höchsthaftungsgrenzen
- Insassenunfallversicherung
- Internationale Versicherungskarte
- Invaliditätsleistung
- Kausalität
- Kfz-Pflichtversicherungsverordnung
- Kfz-Versicherung
- Kfz-Versicherung
- Kontrahierungszwang
- Kraftfahrtversicherung
- Kraftfahrzeuge
- Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
- Kraftfahrzeughalter
- Krankenhaustagegeld
- Kündigung
- Leichte Fahrlässigkeit
- Meldepflicht
- Minderungspflicht
- Mindestdeckung
- Natürliche Person
- Neu für Alt
- Obliegenheiten
- Obliegenheitsverletzung
- Öffentliche Wege und Plätze
- Ordentliche Kündigung
- Ordnungswidrigkeiten
- Personenschaden
- Pflichtversicherungsgesetz = PflVersG
- Rechtsgrundlagen Kraftfahrtversicherung
- Regionalklassen
- Reifenschaden
- Rückstellungen
- Rückstufung
- Sachschäden
- Schadenersatz
- Schadenersatzanspruch
- Schadenersatzpflicht
- Schadenfall
- Schadenfreiheitsklassen
- Schadenregulierung
- Schadenrückkauf
- Schädiger
- Schuldfrage
- Selbstbeteiligung
- Sonderausgabenabzug
- Straßenverkehrsgesetz
- Tagegeld
- Tarifgruppe
- Teilkasko
- Todesfallleistung
- Typklassen
- Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten (SFR)
- Unabwendbares Ereignis
- Unbegrenzte Deckung
- Unfall
- Veräußerung
- Verkehrsopferhilfe
- Vermögensschaden
- Verschulden
- Verschuldenshaftung
- Versichererwechsel
- Versicherte Person
- Versicherte Schäden
- Versicherungsbeginn
- Versicherungsbestätigung
- Versicherungsfall
- Versicherungsnehmer
- Versicherungspflicht
- Versicherungssteuer
- Versicherungssumme
- Versicherungsvertragsgesetz
- Vertragliche Obliegenheiten
- Vollkasko
- Vorläufige Deckung
- Vorsatz
- Vorsorgeaufwendungen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Widerrechtlichkeit
- Widerrufsrecht
- Wiederbeschaffungswert
- Zulassung des Kraftfahrzeuges
- Zulassungsbezirk
- Zulassungsstelle
- Zweitwagenregelung
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich für die Kraftfahrtversicherung ist durch die Kfz-Pflichtversicherungsverordnung für alle Kraftfahrtversicherer in Deutschland einheitlich definiert:
"Die Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören."
"In der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung kann eine Erweiterung, in der Fahrzeug- und Kraftfahrt-Unfallversicherung können auch sonstige Änderungen des Geltungsbereichs vereinbart werden."
Für Sie, als Versicherungsnehmer bedeutet dies die Notwendigkeit einer genauen Prüfung des Bedingungsinhalts vor Vertragsabschluss, ob der angebotene Geltungsbereich Ihren Bedarf abdeckt.
"Die Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören."
"In der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung kann eine Erweiterung, in der Fahrzeug- und Kraftfahrt-Unfallversicherung können auch sonstige Änderungen des Geltungsbereichs vereinbart werden."
Für Sie, als Versicherungsnehmer bedeutet dies die Notwendigkeit einer genauen Prüfung des Bedingungsinhalts vor Vertragsabschluss, ob der angebotene Geltungsbereich Ihren Bedarf abdeckt.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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