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Haftpflicht

Der § 823 Abs. 1 BGB bestimmt den Grundsatz der Haftpflicht auch für den KfZ-Bereich: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Schadensersatz verpflichtet". Der Schadensersatz ist nicht begrenzt.
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