- Ablauf
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
- Anhänger
- Annahmerichtlinien
- Annahmezwang
- Antrag
- Art und Verwendungszweck
- Außerordentliche Kündigung
- Auskunftspflicht
- Ausschlüsse
- BAFin
- Beendigung des Versicherungsschutzes
- Beginn des Versicherungsschutzes
- Beitragsberechnung
- Berechtigter Fahrer
- Beruf
- Besitzer
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Dauer des Führerscheinbesitzes
- Deckung
- Deckungskarte
- Direktanspruch
- Doppelkarte
- Ehegattenregelung
- Eigentümer
- Einstufung
- Elementarereignisse
- Ersatzleistung
- Fahrer
- Fahrlässigkeit
- Fahrzeuggruppen
- Fahrzeugteile
- Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
- Fahrzeugtyp
- Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
- Fahrzeugwechsel
- Führerscheinbesitz
- Führerscheinregelung
- Gefährdungshaftung
- Geltungsbereich
- Geschädigter
- Grüne Versicherungskarte
- Haarwild
- Haftpflicht
- Haftpflichtversicherung
- Haftung
- Halter = Fahrzeughalter
- Höchsthaftungsgrenzen
- Insassenunfallversicherung
- Internationale Versicherungskarte
- Invaliditätsleistung
- Kausalität
- Kfz-Pflichtversicherungsverordnung
- Kfz-Versicherung
- Kfz-Versicherung
- Kontrahierungszwang
- Kraftfahrtversicherung
- Kraftfahrzeuge
- Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
- Kraftfahrzeughalter
- Krankenhaustagegeld
- Kündigung
- Leichte Fahrlässigkeit
- Meldepflicht
- Minderungspflicht
- Mindestdeckung
- Natürliche Person
- Neu für Alt
- Obliegenheiten
- Obliegenheitsverletzung
- Öffentliche Wege und Plätze
- Ordentliche Kündigung
- Ordnungswidrigkeiten
- Personenschaden
- Pflichtversicherungsgesetz = PflVersG
- Rechtsgrundlagen Kraftfahrtversicherung
- Regionalklassen
- Reifenschaden
- Rückstellungen
- Rückstufung
- Sachschäden
- Schadenersatz
- Schadenersatzanspruch
- Schadenersatzpflicht
- Schadenfall
- Schadenfreiheitsklassen
- Schadenregulierung
- Schadenrückkauf
- Schädiger
- Schuldfrage
- Selbstbeteiligung
- Sonderausgabenabzug
- Straßenverkehrsgesetz
- Tagegeld
- Tarifgruppe
- Teilkasko
- Todesfallleistung
- Typklassen
- Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten (SFR)
- Unabwendbares Ereignis
- Unbegrenzte Deckung
- Unfall
- Veräußerung
- Verkehrsopferhilfe
- Vermögensschaden
- Verschulden
- Verschuldenshaftung
- Versichererwechsel
- Versicherte Person
- Versicherte Schäden
- Versicherungsbeginn
- Versicherungsbestätigung
- Versicherungsfall
- Versicherungsnehmer
- Versicherungspflicht
- Versicherungssteuer
- Versicherungssumme
- Versicherungsvertragsgesetz
- Vertragliche Obliegenheiten
- Vollkasko
- Vorläufige Deckung
- Vorsatz
- Vorsorgeaufwendungen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Widerrechtlichkeit
- Widerrufsrecht
- Wiederbeschaffungswert
- Zulassung des Kraftfahrzeuges
- Zulassungsbezirk
- Zulassungsstelle
- Zweitwagenregelung
Insassenunfallversicherung
Werden Insassen eines Fahrzeugs durch die schuldhafte Herbeiführung eines Unfalls verletzt oder getötet, ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Verursachers zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Diese Regelung birgt drei Risiken:
· Kann kein Schuldiger ermittelt werden (z. B. Fahrerflucht), kann auch kein Anspruch durchgesetzt werden.
· Liegt für den Verursacher ein unabwendbares Ereignis vor, kann er sich von der Haftung befreien (z.B. ein neuer Reifen platzt aus unbekannter Ursache).
· Wenn Personen Insassen eines Fahrzeugs sind, das aufgrund eines technischen Versagens diese Personenschäden verursachte, so können bei nichtgewerbsmäßiger Beförderung keine Forderungen gegenüber dem Halter des Fahrzeugs durchgesetzt werden (Fahrgemeinschaften, Tramper, Familienangehörige).
Die Insassenunfallversicherung komplettiert also den Versicherungsschutz für das Kraftfahrzeug.
Unabhängig von der Schuldfrage und unabhängig von Zahlungen anderer Versicherungen leistet die Insassenunfallversicherung im Rahmen des vereinbarten Versicherungsumfangs. Versicherbar sind in der Insassen-Unfallversicherung Versicherungssummen bei Tod, Dauerfolgen (Invalidität), Tagegeld und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld.
Darüber hinaus gewähren die Versicherungsgesellschaften beitragsfrei ein zusätzliches Krankenhaustagegeld, wenn die versicherten Personen im Schadenfall ihrer Anschnallpflicht nachgekommen sind.
Eine versicherte Leistung wird fällig, wenn die versicherten Personen durch einen Unfall Schaden nehmen, der in "ursächlichem Zusammenhang" mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie Abstellen des Kraftfahrzeugs steht. Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind mitversichert.
· Kann kein Schuldiger ermittelt werden (z. B. Fahrerflucht), kann auch kein Anspruch durchgesetzt werden.
· Liegt für den Verursacher ein unabwendbares Ereignis vor, kann er sich von der Haftung befreien (z.B. ein neuer Reifen platzt aus unbekannter Ursache).
· Wenn Personen Insassen eines Fahrzeugs sind, das aufgrund eines technischen Versagens diese Personenschäden verursachte, so können bei nichtgewerbsmäßiger Beförderung keine Forderungen gegenüber dem Halter des Fahrzeugs durchgesetzt werden (Fahrgemeinschaften, Tramper, Familienangehörige).
Die Insassenunfallversicherung komplettiert also den Versicherungsschutz für das Kraftfahrzeug.
Unabhängig von der Schuldfrage und unabhängig von Zahlungen anderer Versicherungen leistet die Insassenunfallversicherung im Rahmen des vereinbarten Versicherungsumfangs. Versicherbar sind in der Insassen-Unfallversicherung Versicherungssummen bei Tod, Dauerfolgen (Invalidität), Tagegeld und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld.
Darüber hinaus gewähren die Versicherungsgesellschaften beitragsfrei ein zusätzliches Krankenhaustagegeld, wenn die versicherten Personen im Schadenfall ihrer Anschnallpflicht nachgekommen sind.
Eine versicherte Leistung wird fällig, wenn die versicherten Personen durch einen Unfall Schaden nehmen, der in "ursächlichem Zusammenhang" mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie Abstellen des Kraftfahrzeugs steht. Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind mitversichert.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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