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Kfz-Pflichtversicherungsverordnung

Die Verordnung regelt für alle Versicherer einheitlich:

· Geltungsbereich der Versicherung,
· Versicherte Schäden,
· Versicherte Personen,
· Ausschlüsse,
· Obliegenheiten des Versicherten vor Eintritt des Versicherungsfalles,
· Obliegenheiten des Versicherten nach Eintritt des Versicherungsfalles,
· vorläufige Deckung.

Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet dies die Sicherheit, bei jedem in Deutschland tätigen Versicherungsunternehmen eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu vergleichbaren "Allgemeinen Bedingungen" abschließen zu können.

Besonderheit : Die in der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung festgelegten Grundsätze sind Mindestanforderungen. Sie können im Kundeninteresse erweitert werden. So können der Geltungsbereich erweitert, Ausschlüsse und Obliegenheiten aber nur reduziert werden.
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