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Personenschaden

Ein Personenschaden liegt vor, wenn durch ein Schadenereignis eine oder mehrere Personen verletzt oder getötet werden. Die gesetzliche Schadenersatzpflicht erstreckt sich bei Personenschäden nicht nur auf die Kosten der Wiederherstellung der Gesundheit bzw. Bestattung, sondern auf alle daraus resultierenden Folgekosten. Ersatzpflichtige Kosten aus Personenschäden können sein:

· Arzt- bzw. Krankenhauskosten,
· Medikamente, Heil- und Hilfsmittel,
· Rehabilitationsmaßnahmen,
· Renten aller Art,
· Schmerzensgelder,
· Verdienstausfall.

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