- Ablauf
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
- Anhänger
- Annahmerichtlinien
- Annahmezwang
- Antrag
- Art und Verwendungszweck
- Außerordentliche Kündigung
- Auskunftspflicht
- Ausschlüsse
- BAFin
- Beendigung des Versicherungsschutzes
- Beginn des Versicherungsschutzes
- Beitragsberechnung
- Berechtigter Fahrer
- Beruf
- Besitzer
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Dauer des Führerscheinbesitzes
- Deckung
- Deckungskarte
- Direktanspruch
- Doppelkarte
- Ehegattenregelung
- Eigentümer
- Einstufung
- Elementarereignisse
- Ersatzleistung
- Fahrer
- Fahrlässigkeit
- Fahrzeuggruppen
- Fahrzeugteile
- Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
- Fahrzeugtyp
- Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
- Fahrzeugwechsel
- Führerscheinbesitz
- Führerscheinregelung
- Gefährdungshaftung
- Geltungsbereich
- Geschädigter
- Grüne Versicherungskarte
- Haarwild
- Haftpflicht
- Haftpflichtversicherung
- Haftung
- Halter = Fahrzeughalter
- Höchsthaftungsgrenzen
- Insassenunfallversicherung
- Internationale Versicherungskarte
- Invaliditätsleistung
- Kausalität
- Kfz-Pflichtversicherungsverordnung
- Kfz-Versicherung
- Kfz-Versicherung
- Kontrahierungszwang
- Kraftfahrtversicherung
- Kraftfahrzeuge
- Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
- Kraftfahrzeughalter
- Krankenhaustagegeld
- Kündigung
- Leichte Fahrlässigkeit
- Meldepflicht
- Minderungspflicht
- Mindestdeckung
- Natürliche Person
- Neu für Alt
- Obliegenheiten
- Obliegenheitsverletzung
- Öffentliche Wege und Plätze
- Ordentliche Kündigung
- Ordnungswidrigkeiten
- Personenschaden
- Pflichtversicherungsgesetz = PflVersG
- Rechtsgrundlagen Kraftfahrtversicherung
- Regionalklassen
- Reifenschaden
- Rückstellungen
- Rückstufung
- Sachschäden
- Schadenersatz
- Schadenersatzanspruch
- Schadenersatzpflicht
- Schadenfall
- Schadenfreiheitsklassen
- Schadenregulierung
- Schadenrückkauf
- Schädiger
- Schuldfrage
- Selbstbeteiligung
- Sonderausgabenabzug
- Straßenverkehrsgesetz
- Tagegeld
- Tarifgruppe
- Teilkasko
- Todesfallleistung
- Typklassen
- Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten (SFR)
- Unabwendbares Ereignis
- Unbegrenzte Deckung
- Unfall
- Veräußerung
- Verkehrsopferhilfe
- Vermögensschaden
- Verschulden
- Verschuldenshaftung
- Versichererwechsel
- Versicherte Person
- Versicherte Schäden
- Versicherungsbeginn
- Versicherungsbestätigung
- Versicherungsfall
- Versicherungsnehmer
- Versicherungspflicht
- Versicherungssteuer
- Versicherungssumme
- Versicherungsvertragsgesetz
- Vertragliche Obliegenheiten
- Vollkasko
- Vorläufige Deckung
- Vorsatz
- Vorsorgeaufwendungen
- Wasserhaushaltsgesetz
- Widerrechtlichkeit
- Widerrufsrecht
- Wiederbeschaffungswert
- Zulassung des Kraftfahrzeuges
- Zulassungsbezirk
- Zulassungsstelle
- Zweitwagenregelung
Rückstufung
Gilt ein Versicherungsvertrag nicht als schadenfrei, wird er für das auf die Schadenmeldung (oder für das auf die erstmalige Entschädigungsleistung oder Rückstellung) folgende Kalenderjahr in der Schadenfreiheit neu eingestuft. Diese schadenbedingte Umstufung ist in den meisten Fällen mit einer Erhöhung des Beitragssatzes und damit mit einer Erhöhung des zu zahlenden Beitrags verbunden.
Der neu eingestufte Versicherungsvertrag muss wiederum ein Jahr schadenfrei verlaufen, damit im kommenden Jahr eine Besserstufung erfolgen kann. Während die Umstufung nach einem schadenfreien Kalenderjahr von SF-Klasse zu SF-Klasse in Einzelschritten erfolgt, wird
die schadenbedingte Rückstufung durch Überspringen mehrerer Klassen nach unten vorgenommen.
Hinweis :
Jedes Versicherungsunternehmen legt die Rückstufungsschritte eigenständig fest. Es gibt keine verbandseinheitlichen Regeln mehr. Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung haben einen voneinander unabhängigen Schadenverlauf. Ein regulierter Haftpflichtschaden hat keinerlei Auswirkungen auf die Schadenfreiheit in der Fahrzeugvollversicherung und umgekehrt.
Der neu eingestufte Versicherungsvertrag muss wiederum ein Jahr schadenfrei verlaufen, damit im kommenden Jahr eine Besserstufung erfolgen kann. Während die Umstufung nach einem schadenfreien Kalenderjahr von SF-Klasse zu SF-Klasse in Einzelschritten erfolgt, wird
die schadenbedingte Rückstufung durch Überspringen mehrerer Klassen nach unten vorgenommen.
Hinweis :
Jedes Versicherungsunternehmen legt die Rückstufungsschritte eigenständig fest. Es gibt keine verbandseinheitlichen Regeln mehr. Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung haben einen voneinander unabhängigen Schadenverlauf. Ein regulierter Haftpflichtschaden hat keinerlei Auswirkungen auf die Schadenfreiheit in der Fahrzeugvollversicherung und umgekehrt.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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