Versicherungen vergleichen und sparen

Sachschäden

Ein Sachschaden liegt vor, wenn "Sachen" durch ein Schadenereignis beschädigt oder zerstört werden. Die gesetzliche Schadenersatzpflicht erstreckt sich auf die Kosten von Reparatur bzw. Wiederbeschaffung der beschädigten oder zerstörten Sachen sowie Folgekosten.

Ersatzpflichtige Kosten aus Sachschäden können sein:
· Reparatur des beschädigten Fahrzeugs,
· Mietwagenkosten,
· Nutzungsausfall,
· Ersatz beschädigter oder zerstörter Ladung,
· Wertminderungsausgleich.

Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.

Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.