Versicherungen vergleichen und sparen

Äquivalenzprinzip

Die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung beruht auf dem so genannten Äquivalenzprinzip (Individualversicherungsprinzip). Dabei werden für jeden Versicherten seinem persönlichen Risiko entsprechende Beiträge erhoben. Die individuelle Höhe des Beitrags hängt also von Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Antragstellung, Geschlecht sowie Art und Umfang der versicherten Leistungen ab.

Die Beiträge werden so kalkuliert, dass die entstehenden Versicherungsleistungen und die eingehenden Versicherungsbeiträge - über die gesamte Vertragslaufzeit gesehen - in einem Gleichgewicht sind.

Dem Äquivalenzprinzip der privaten Krankenversicherung steht das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber.

Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.

Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.