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Anwartschaftsversicherung

Eine Anwartschaftsversicherung können Sie dann abschließen, wenn Sie

1. die bestehende private Krankenversicherung ruhen lassen möchten, weil Sie z.B. vorübergehend in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert sind oder weil Sie für einige Monate ins Ausland gehen,

2. wissen, dass Sie später einmal eine private Krankenversicherung benötigen, z.B. wenn Sie heute die freie Heilfürsorge genießen.

Mit einer Anwartschaftsversicherung erwerben Sie sich das Recht, die bestehende oder gleichzeitig beantragte Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt aufleben zu lassen und zwar ohne erneute Risikoprüfung, ohne Wartezeiten und mit dem zum Abschlusszeitpunkt gültigen rechnerischen Eintrittsalter.

In einzelnen Fällen ist die Anwartschaftsversicherung kostenlos. In der Regel zahlen Sie jedoch einen geringen Beitrag, je nach Tarif ca. 5% bis 30 % des normalen Beitrages der Krankenversicherung.

Während der Anwartschaft eventuell eingetretene Erkrankungen sind mitversichert. Während der Anwartschaft haben Sie jedoch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.

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