- Ablauf
- Ablehnung
- Aktiengesellschaft (AG)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Altersrückstellung
- Alterungsrückstellung
- Ambulante Leistungen
- Annahme
- Annahmezwang
- Anrechnung von Wartezeiten
- Anrechnungsbetrag
- Antrag
- Antragsbindefrist = Antragsfrist
- Anwartschaftsversicherung
- Anzeigepflicht
- AOK
- Äquivalenzprinzip
- Arbeitgeberwechsel
- Arbeitnehmer
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
- Arzneimittel
- Außergewöhnliche Belastung
- Außerordentliche Kündigung
- Auskunftspflicht
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Aussteuerung
- BAFin
- Basistarif
- Beamte
- Beamtenanwärter
- Beendigung des Versicherungsschutzes
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- Beginn des Versicherungsschutzes (private Krankenversicherung)
- Beihilfe
- Beitragsanpassung
- Beitragsbemessungsgrenze
- Beitragsberechnung
- Beitragslimitierung
- Beitragsrückerstattung
- Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Beitragssicherungszuschlag
- Belegarzt
- Berufsunfähigkeit
- Bezugsgröße
- Bindefrist
- BKK
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bundesknappschaft
- Bundeswehr
- Chip-Karte für privat Versicherte
- Deckungsrückstellung
- Doppelversicherung
- Ehegattennachversicherung
- Eigenanteile
- Einmalbeitrag
- Eintrittsalter
- Ende des Versicherungsschutzes
- Entziehungsmaßnahme
- Erhöhung des Versicherungsschutzes
- Ersatzkassen
- Erziehungsurlaub
- Familienversicherung
- Festbetrag
- Formeller Versicherungsbeginn
- Freiberufler
- Freie Heilfürsorge
- Freiwillig Versicherte
- Gebührenordnung
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
- Gehaltsfortzahlung
- Gemischte Krankenanstalten
- Geringfügige Beschäftigung
- Gesamteinkommen
- Gesetzliche Krankenkassen
- GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer
- Gruppenversicherung
- Härtefallregelung
- Haushaltshilfe
- Heilmittel
- Heilpraktiker
- Hilfsmittel
- Jahresarbeitsentgelt(JAE-)grenze
- Karenzzeit
- Kassenwahlrecht
- Kennzahlenkatalog
- Kieferorthopädie
- Kinder
- Kindernachversicherung
- Kostenerstattungsprinzip
- Krankengeld (gesetzliche Krankenversicherung)
- Krankenhaus
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankenkassen
- Krankentagegeld (private Krankenversicherung)
- Krankenversichertenkarte
- Krankenversicherung
- Krankenversicherung der Rentner
- Krankheitskosten-Zusatzversicherung
- Krankheitskostenvollversicherung
- Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
- Kündigung der privaten Krankenversicherung durch den Versicherungsnehmer
- Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft
- Künstler
- Kuren
- KVDR (Krankenversicherung der Rentner)
- Landwirte
- Leistungseinschränkungen
- Lohnfortzahlung
- Materieller Versicherungsbeginn
- Maximal-Prozentualsystem
- Maximalsystem
- MB/KK und MB/KT
- Mehrbettzimmer
- Mehrfachversicherung
- Meldung über Arbeitsunfähigkeit
- Musterbedingungen
- Mutterschutzfristen
- Nachweispflicht
- Neugeborenennachversicherung
- Obliegenheiten
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe
- Pflegeversicherung
- Pflichtversicherte
- Progressionsvorbehalt
- Prozentual-Maximalsystem
- Prozentualsystem
- Psychotherapie
- Regelleistungen
- Rehabilitation
- Rentner
- Restkostenversicherung
- Risikoprüfung
- Risikozuschlag
- Rooming in
- Rückdatierung
- Rücklagen
- Rückstellungen
- Rücktransport
- Rücktritt
- Ruheversicherung
- Sachleistungen
- Scheidung
- See-Krankenkasse für Seeleute
- Selbstbeteiligung
- Selbstbeteiligung im Krankenhaus (gesetzliche Krankenversicherung)
- Selbstständige
- Seniorentarif
- SGB
- SGB V
- Solidaritätsprinzip
- Sonderausgaben
- Sozialgesetzbuch (SGB)
- Sozialversicherung
- Sozialversicherungsabkommen
- Spartentrennung
- Standardtarif für ältere Versicherte
- Stationäre Heilbehandlung
- Sterbegeld
- Studenten
- Sucht
- Tarifbedingungen
- Tarifwechsel
- Überforderungsklausel
- Überführungskosten
- Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse
- Umlageverfahren
- Unterschrift im Antrag
- Untersuchungspflicht
- Versicherungsfall
- Versicherungsfreiheit
- Versicherungsjahr
- Versicherungspflicht
- Versicherungspflichtgrenze
- Versicherungssteuer
- Versorgungsbezüge
- Vertrag
- Vertragsdauer
- Vertragsgrundlage
- VN
- Vollversicherung
- Vorsatz
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Vorvertragliche Anzeigepflicht
- Wahlleistungen
- Wartezeitanrechnung / erlass
- Wartezeiten
- Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Widerrufsrecht
- Zahlungsverzug
Arbeitslosigkeit
Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beziehen, tritt automatisch die beitragsfreie Pflichtversicherung durch die Allgemeine Ortskrankenkasse ein. Sie haben als Arbeitsloser für die private Vollversicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sinnvoller ist es jedoch, wenn Sie für die Dauer der Arbeitslosigkeit eine Anwartschaftsversicherung vereinbaren. Dies ist besonders wichtig, weil nach neuem Recht eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erst nach mindestens einjähriger Pflichtversicherung möglich ist. Wenn Sie innerhalb dieses Jahres eine neue, versicherungsfreie Tätigkeit aufnehmen, sind Sie ansonsten ohne Versicherungsschutz.Waren Sie in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann können Sie sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen und weiter in der privaten Krankenversicherung bleiben.Das Arbeitsamt übernimmt dann die Beiträge in dem Umfang, wie es sie auch bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zahlen würde.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Trotzdem können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und die Aktualität der Lexikoneinträge übernehmen.
Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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