- Ablauf
- Ablehnung
- Aktiengesellschaft (AG)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Altersrückstellung
- Alterungsrückstellung
- Ambulante Leistungen
- Annahme
- Annahmezwang
- Anrechnung von Wartezeiten
- Anrechnungsbetrag
- Antrag
- Antragsbindefrist = Antragsfrist
- Anwartschaftsversicherung
- Anzeigepflicht
- AOK
- Äquivalenzprinzip
- Arbeitgeberwechsel
- Arbeitnehmer
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
- Arzneimittel
- Außergewöhnliche Belastung
- Außerordentliche Kündigung
- Auskunftspflicht
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Aussteuerung
- BAFin
- Basistarif
- Beamte
- Beamtenanwärter
- Beendigung des Versicherungsschutzes
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- Beginn des Versicherungsschutzes (private Krankenversicherung)
- Beihilfe
- Beitragsanpassung
- Beitragsbemessungsgrenze
- Beitragsberechnung
- Beitragslimitierung
- Beitragsrückerstattung
- Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Beitragssicherungszuschlag
- Belegarzt
- Berufsunfähigkeit
- Bezugsgröße
- Bindefrist
- BKK
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin)
- Bundesknappschaft
- Bundeswehr
- Chip-Karte für privat Versicherte
- Deckungsrückstellung
- Doppelversicherung
- Ehegattennachversicherung
- Eigenanteile
- Einmalbeitrag
- Eintrittsalter
- Ende des Versicherungsschutzes
- Entziehungsmaßnahme
- Erhöhung des Versicherungsschutzes
- Ersatzkassen
- Erziehungsurlaub
- Familienversicherung
- Festbetrag
- Formeller Versicherungsbeginn
- Freiberufler
- Freie Heilfürsorge
- Freiwillig Versicherte
- Gebührenordnung
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
- Gehaltsfortzahlung
- Gemischte Krankenanstalten
- Geringfügige Beschäftigung
- Gesamteinkommen
- Gesetzliche Krankenkassen
- GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer
- Gruppenversicherung
- Härtefallregelung
- Haushaltshilfe
- Heilmittel
- Heilpraktiker
- Hilfsmittel
- Jahresarbeitsentgelt(JAE-)grenze
- Karenzzeit
- Kassenwahlrecht
- Kennzahlenkatalog
- Kieferorthopädie
- Kinder
- Kindernachversicherung
- Kostenerstattungsprinzip
- Krankengeld (gesetzliche Krankenversicherung)
- Krankenhaus
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Krankenkassen
- Krankentagegeld (private Krankenversicherung)
- Krankenversichertenkarte
- Krankenversicherung
- Krankenversicherung der Rentner
- Krankheitskosten-Zusatzversicherung
- Krankheitskostenvollversicherung
- Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
- Kündigung der privaten Krankenversicherung durch den Versicherungsnehmer
- Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft
- Künstler
- Kuren
- KVDR (Krankenversicherung der Rentner)
- Landwirte
- Leistungseinschränkungen
- Lohnfortzahlung
- Materieller Versicherungsbeginn
- Maximal-Prozentualsystem
- Maximalsystem
- MB/KK und MB/KT
- Mehrbettzimmer
- Mehrfachversicherung
- Meldung über Arbeitsunfähigkeit
- Musterbedingungen
- Mutterschutzfristen
- Nachweispflicht
- Neugeborenennachversicherung
- Obliegenheiten
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe
- Pflegeversicherung
- Pflichtversicherte
- Progressionsvorbehalt
- Prozentual-Maximalsystem
- Prozentualsystem
- Psychotherapie
- Regelleistungen
- Rehabilitation
- Rentner
- Restkostenversicherung
- Risikoprüfung
- Risikozuschlag
- Rooming in
- Rückdatierung
- Rücklagen
- Rückstellungen
- Rücktransport
- Rücktritt
- Ruheversicherung
- Sachleistungen
- Scheidung
- See-Krankenkasse für Seeleute
- Selbstbeteiligung
- Selbstbeteiligung im Krankenhaus (gesetzliche Krankenversicherung)
- Selbstständige
- Seniorentarif
- SGB
- SGB V
- Solidaritätsprinzip
- Sonderausgaben
- Sozialgesetzbuch (SGB)
- Sozialversicherung
- Sozialversicherungsabkommen
- Spartentrennung
- Standardtarif für ältere Versicherte
- Stationäre Heilbehandlung
- Sterbegeld
- Studenten
- Sucht
- Tarifbedingungen
- Tarifwechsel
- Überforderungsklausel
- Überführungskosten
- Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse
- Umlageverfahren
- Unterschrift im Antrag
- Untersuchungspflicht
- Versicherungsfall
- Versicherungsfreiheit
- Versicherungsjahr
- Versicherungspflicht
- Versicherungspflichtgrenze
- Versicherungssteuer
- Versorgungsbezüge
- Vertrag
- Vertragsdauer
- Vertragsgrundlage
- VN
- Vollversicherung
- Vorsatz
- Vorsorgeaufwendungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Vorvertragliche Anzeigepflicht
- Wahlleistungen
- Wartezeitanrechnung / erlass
- Wartezeiten
- Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Widerrufsrecht
- Zahlungsverzug
Arzneimittel
Arzneimittel sind Medikamente, die zu diagnostischen Zwecken oder zur Behandlung von Krankheiten verwendet werden. Die Erstattung von Arzneimittelkosten wird in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung unterschiedlich geregelt. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird zwischen nicht erstattungsfähigen Arzneimitteln und Arzneimitteln mit Zuzahlung unterschieden. Zu den nicht erstattungsfähigen Arzneimitteln zählen alle Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind. Diese müssen Sie als volljähriger Versicherter und Kinder ab dem 13. Lebensjahr zu 100% selbst bezahlen. Alle erstattungsfähigen Arzneimittel, auch die, für die ein Festbetrag bestimmt wurde, unterliegen bei Volljährigen einer Zuzahlungspflicht. Die Zuzahlungen richten sich nach der Überforderungsklausel sowie der Härtefallregelung. Wird Ihnen statt eines Arzneimittels, für das ein Festbetrag festgelegt wurde, ein vergleichbares Medikament ohne Festbetrag verordnet, müssen Sie neben der Zuzahlung berechnet vom Festbetrag auch den Mehrpreis tragen. Für alle Arzneimittel gilt im Regelfall folgende Zuzahlungsregelung je Medikament: 10 Prozent vom Verkaufspreis, mindestens 5%, höchstens 10%.
Unsere Redaktion ist stets bemüht, die Inhalte unseres Lexikons so genau und ausführlich wie möglich zu recherchieren und die Einträge immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
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Falls Sie Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für einzelne Stichworte oder das Lexikon im Allgemeinen für uns haben, freut sich unsere Redaktion jederzeit über eine Email von Ihnen an . Jeder Vorschlag und jede Anmerkung wird von unserer Redaktion geprüft und berechtigte Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden selbstverständlich schnellstmöglich umgesetzt.
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